RindRinderhaltungDen Almatrieb rechtzeitig melden

Den Almatrieb rechtzeitig melden

Der tatsächliche Almabtrieb von gealpten Rindern ist innerhalb von 14 Tagen zu melden.
Quelle: pixabay.com/almpixel
Am Ende des Sommers kommen die Almtiere wieder zurück auf die Höfe ins Tal. Das tatsächliche Abtriebsdatum müssen die Tieralter aber unbedingt innerhalb der vorgegebenen Fristen melden. Daran erinnert die Landwirtschaftskammer Österreich.

Almabtrieb bei den Rindern

Nach erfolgtem Abtrieb ist das tatsächliche Abtriebsdatum vom Almbewirtschafter innerhalb von 14 Kalendertagen online im RinderNET zu melden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Abtrieb vom angegebenen voraussichtlichen Abtriebsdatum abweicht oder mit diesem ident ist. Eine aktive Meldung ist somit in jedem Fall nötig.Für die Meldung verantwortlich sind der Obmann/die Obfrau bzw. der Bewirtschafter/die Bewirtschafterin der Alm. Wichtig ist, dass beim Abtrieb auch bei einem zwischenzeitlich auf der Alm geborenen Kalb das tatsächliche Abtriebsdatum online über das eAMA-RinderNET zu melden ist. Für den Heimbetrieb besteht kein Handlungsbedarf.

Almabtrieb von Schafen und Ziegen

Bei Schafe und Ziegen muss der Almabtrieb ebenfalls aktiv gemeldet werden. Das beim Auftrieb bekanntgegebene voraussichtliche Abtriebsdatum muss ab dem tatsächlich erfolgten Abtrieb innerhalb einer siebentägigen Meldefrist online in der Auftriebsliste korrigiert bzw. bestätigt werden. Auch hier ist eine aktive Meldung jedenfalls nötig, auch wenn das tatsächliche mit dem bereits bekannt gegebenen voraussichtlichen Abtriebsdatum übereinstimmt.

Neuerung: Ab heuer besteht für den Heimbetrieb auch bei Schafe und Ziegen kein Handlungsbedarf mehr. Die Meldung des Abtriebs generiert beim Heimbetrieb, der an der ÖPUL-Maßnahme “Tierwohl – Weide bei Schafen und Ziegen über 1 Jahr“ teilnimmt, automatisch eine Tierzugangsmeldung.

Im Fall von Verkauf, Verendung oder Schlachtung von beantragten Schafen und/oder Ziegen bleibt die Meldeverpflichtung aber weiterhin beim Heimbetrieb, der den Abgang unmittelbar zu melden hat. Auf die Übereinstimmung von Tierart, Geschlecht und Geburtsdatum des jeweiligen Tieres zwischen den einzelnen Beilagen ist nach wie vor zu achten.

Da für die Meldung in der Almauftriebsliste das Korrigieren des Mehrfachantrages nötig, muss der Meldende über eine Handysignatur im eAMA angemeldet sein. Die zuständigen Bezirkslandwirtschaftskammern bieten entsprechende Unterstützung.

Almabtrieb von Equiden und Neuweltkamelen

Bei Equiden und Neuweltkamelen besteht nur Meldebedarf, wenn das tatsächliche Abtriebsdatum nicht mit dem bereits bekanntgegebenen voraussichtlichen Abtriebsdatum übereinstimmt.

E-Mail-Erinnerung der AMA

Zur Unterstützung der Obleute bzw. Bewirtschafter bei der Bekanntgabe des tatsächlichen Abtriebsdatums hat die AMA ein E-Mail-Benachrichtigungsservice eingerichtet. Dieses sieht vor, dass beim Erreichen des voraussichtlichen Abtriebsdatums von Rinder, Schafe oder Ziegen der jeweilige Almzuständige an die Notwendigkeit der Korrektur bzw. Bestätigung des Abtriebsdatums per E-Mail erinnert wird.

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