Von Konrad LIEBCHEN, LANDWIRT Redakteur
Die neue GAP-Periode führt mit der Umstellung vom historischen Betriebsprämienmodell zur einheitlichen Flächenbetriebsprämie zu veränderten Ausgleichszahlungen aus Säule 1. So fallen etwa die gekoppelten Mutterkuhprämien weg, die Zahlungsansprüche werden aufgrund der bewirtschafteten Flächen 2015 neu berechnet, für Almen und Hutweiden kommen Reduktionsfaktoren zur Anwendung, die Almprämie bleibt gekoppelt, Junglandwirte-Regelungen wurden neu konzipiert. Diese Auflistung ist nicht komplett, zeigt aber, kurz gesagt, dass die Einflussfaktoren auf die Berechnung der neuen Direktzahlungen so mannigfaltig sind wie nie zuvor.
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