AckerbauDüngung„Der aktuelle Entwurf ist tragbar“

„Der aktuelle Entwurf ist tragbar“

Ein Interview von Lena ADLHOCH, LANDWIRT Redakteurin

LANDWIRT: Herr Opperer, es scheint, als käme man um die Obergrenze von 170 kg Stickstoff nicht herum. Kann dies das Aus für bayerische Futterbaubetriebe bedeuten?

Jakob Opperer: Optimal ist die Regelung für die Landwirte natürlich nicht. Ich denke aber, dass pflanzenbaulich der Großteil der bayerischen Betriebe damit zurechtkommt.

Für welche Betriebe wird es eng?

Schwierig wird es für Futterbauund Veredlungsbetriebe mit einem Viehbesatz von mehr als 2 GV pro Hektar und Biogasanlagenbetreiber.

Bisher ist nicht klar, ob es die Option einer Derogation wieder geben wird.

Das stimmt. Für intensive Gebiete mit hohen Niederschlägen, wie Rosenheim oder Allgäu, wäre es natürlich wünschenswert und würde auch pflanzenbaulich Sinn machen, dass man auf Antrag mehr als 170 kg Stickstoff ausbringen darf. Zuletzt waren es ja 230 kg.

Das heißt, Sie würden empfehlen, dem Standort mehr Rechnung zu tragen?

Meiner Meinung nach sollten Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen auch weiterhin diese Möglichkeit bekommen. Entscheidend ist für mich aber auch, dass jeder Landwirt in einem hohen Maß versucht, die eigene Futtergrundlage zu nutzen. In wüchsigen Gebieten kann man eine hohe Futternachlieferung erreichen. Überschüsse an Stickstoff kommen dann einerseits durch große Mengen an Zukauffutter, aber auch Mineraldünger zustande.

Ist also die Grundfutterleistung ein Schlüssel zum Erfolg?

Ich denke, dass wir die Grundfutterleistung als Basis für eine gute Milchleistung in den vergangenen Jahren etwas aus den Augen verloren haben. Damit kann ich den Stickstoff auf dem eigenen Betrieb gut verwerten. Es macht einen Unterschied, ob ich 3.000 kg Grundfutterleistung habe und den Rest bis 7.500 kg Milchleistung mit Kraftfutter auffülle oder auf 5.000 kg Grundfutterleistung zurückgreifen kann. Das geht noch bei Betrieben, die das Kraftfutter selbst erzeugen. Alle anderen bringen so oft teure Nährstoffe in ihren Betriebskreislauf.

Viel diskutiert wird derzeit die Hoftorbilanz. Ist sie eine Unterstützung oder nur weitere unnötige Bürokratie für den Landwirt?

Die Hoftorbilanz und auch die Plausibilisierte Feld-Stall-Bilanz sind in jedem Fall Hilfsmittel für den Landwirt, um einzuschätzen, ob das Dünge-Niveau passt.

Eignet sich die Hoftorbilanz als offizielles Kontrollbzw. Sanktionsinstrument?

Aus meiner Sicht nicht. Denn alles kann man manipulieren, indem man manche Rechnungen einfach nicht berücksichtigt. Und gerade kleinere Betriebe haben häufig keine vollständige Buchführung. Landwirte sollten die Hoftorbilanz vielmehr dazu nutzen, sich selbst zu kontrollieren.

Die Plausibilisierte Feld-Stall-Bilanz, die die LfL entworfen hat, ist im neuen Entwurf wieder vom Tisch. Dabei hätte diese im Gegensatz zur Hoftorbilanz genauere Daten liefern können.

Damit wären wir aus meiner Sicht ein Stück weitergekommen. Denn im Gegensatz zur Feld-Stall-Bilanz müssen bei der Plausibilisierten Version die Futterbaubetriebe die Grundfuttererträge nicht mehr schätzen. Stattdessen bildet der Tierbestand die Grundlage zur Berechnung.

Selbst wir als Forschungsinstitut wussten nicht genau, wie viel wir von den Wiesen fahren. Seit fünf Jahren werden die Fuhren gewogen. Dabei stellen wir fest, dass wir uns je nach Fläche, Betrieb und Aufwuchs teils um 40 Prozent verschätzt hatten.

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