AgrarpolitikDer lange Weg zur GAP-Reform

Der lange Weg zur GAP-Reform

Von Roman GOLDBERGER, LANDWIRT Redakteur

1. Was soll sich mit der GAP-Reform ändern?

Im Detail erfahren wir das im Juni. Dann wird EU-Agrarkommissar Phil Hogan die Gesetzesvorschläge der Kommission vorstellen. Klargemacht hat Hogan bereits, dass es zu einer Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik kommen wird. Im vergangenen November hat die Kommission eine erste Mitteilung mit groben Vorschlägen zur GAP-Reform vorgestellt. Demnach sollen in Zukunft die EU-Mitgliedsländer mehr Freiraum haben. Brüssel soll die Ziele der GAP und Maßnahmenkategorien festlegen. Wie die Ziele in den einzelnen Ländern erreicht werden, dafür sollen in Zukunft die Mitgliedsstaaten zuständig sein. Die Kommission werde die vereinbarten Ziele mit den Mitgliedsstaaten jährlich evaluieren und – wenn nötig – Anpassungen vornehmen. Agrarkommissar Phil Hogan versicherte, dass die Kommission darauf achten werde, dass es zu keiner Wettbewerbsverzerrung innerhalb der EU-Länder kommt.

2. Wird es weiterhin Direktzahlungen geben?

Ja, Direktzahlungen zur Einkommensstützung wird es auch nach 2020 geben. Das hat der Agrarkommissar im Rahmen des Treffens der EU-Landwirtschaftsminister im Januar klargestellt. Aktuell machen die Direktzahlungen fast die Hälft des durchschnittlichen Einkommens eines landwirtschaftlichen Betriebes in der EU aus (Abb.). Sehr unterschiedlich sind aber die Direktzahlungen pro Hektar in den alten und neuen Mitgliedsländern. Während die durchschnittliche Hektarprämie in Deutschland und Österreich bei knapp 300 Euro liegt, erreichen Landwirte in Lettland, Rumänien und Litauen erst im Jahr 2020 eine Hektarprämie von 196 Euro. Die Kommission hat durchblicken lassen, dass die Hektarbeiträge weiter angeglichen werden.

3. Gibt es das Greening in Zukunft nicht mehr?

Bisher waren 30 % der Direktzahlungen (nationale Obergrenze) an das Greening gekoppelt. Wurden die Greening-Maßnahmen (Fruchtfolge, ökologische Vorrangflächen etc.) nicht eingehalten, kam es zu Kürzungen der Direktzahlungen. Greening wird in der nächsten Agrarperiode als Wort verschwinden. Die damit verbundenen Maßnahmen können aber in Verbindung mit anderen Voraussetzungen für die Direktzahlungen gelten. Das legt in Zukunft das jeweilige Mitgliedsland fest.

4. Werden in Zukunft kleinere Betriebe stärker gefördert?

Das ist wahrscheinlich, allerdings ist das Ausmaß der Bevorzugung offen. Derzeit fließen in der EU 80 % der Direktzahlungen an 20 % der Betriebe. Das liegt an der Hektarbindung der Direktzahlungen. In ihrer Mitteilung hat die EU-Kommission drei Möglichkeiten ins Spiel gebracht:

1. Kappung der Direktzahlungen

In einem internen Bericht der Kommission vom Oktober 2017 wurde eine Obergrenze zwischen 60.000 und 100.000 Euro pro Betrieb ins Spiel gebracht. Betriebe mit Fremdarbeitskräften sollen allerdings einen Teil der Lohnkosten geltend machen können. Osteuropäische Mitgliedsstaaten sowie der Deutsche Bauernverband sprechen sich gegen die Kappung aus. Es wird vermutet, dass es zu Betriebsteilungen kommen wird, damit die Großbetriebe unter die Kappungsgrenze fallen. Österreichs Interessensvertretung spricht sich hingegen für die EU-weite Kappung der Direktzahlungen ab einer gewissen Höhe aus.

2. Degression der Direktzahlungen

In dieser Variante würden die Direktzahlungen pro Hektar mit steigender Betriebsgröße (in ha) verringert. Auch hier formieren sich die gleichen Gegner mit den gleichen Argumenten.

3. Umverteilung der Direktzahlungen

Diese Variante wird derzeit in Deutschland durchgeführt. Betriebe erhalten für die ersten 30 Hektar zusätzlich zu den Direktzahlungen eine Umverteilungsprämie von 50 Euro und für die nächsten 16 Hektar 30 Euro. Diese Form der Umteilung kann sich auch der Deutsche Bauernverband E-Uweit vorstellen.

5. Wie viel Geld wird für die GAP zur Verfügung stehen?

Diese Frage kann erst in etwas mehr als drei Monaten beantwortet werden. Am 29. Mai 2018 wird die EU-Kommission ihren Vorschlag zum mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2021 bis 2027 vorstellen. Aktuell macht der Agrarhaushalt 38 % des EU-Gesamtbudgets aus. Der EU-Ausstieg des Nettozahlers Großbritannien wird ein Loch im EU-Haushalt hinterlassen. Dazu kommen neue Prioritäten der EU (Migration, Sicherung der Außengrenzen, Digitalisierung etc.). EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger hat unlängst beide Faktoren – Brexit und die neuen Prioritäten – mit ca. 20 Mrd. Euro pro Jahr gewichtet. Zur Finanzierung stehen derzeit drei Optionen im Raum:

1. Anhebung der Beiträge für Mitgliedsstaaten

Diskutiert wird eine Anhebung der Beiträge der EU-Mitgliedsstaaten von derzeit max. der europäischen Wirtschaftsleistung auf 1,10 bis 1,19 %. Eine Anhebung auf 1,1x % würde laut Insider viel Druck aus der Diskussion nehmen.

2. EU-Steuer

Eine Arbeitsgruppe rund um den ehemaligen EU-Kommissar Mario Monti machte Vorschläge, wie ein Teil des Haushalts aus neuen Steuern finanziert werden könnte. Für eine von der Monti-Gruppe vorgeschlagene Finanztransaktionssteuer scheint es keine politische Mehrheit zu geben. Auch eine CO2-Steuer ist im Gespräch. Erst im Januar sprach sich Oettinger für eine Plastiksteuer aus. Kunststoffe seien ein großes Umweltproblem. Eine Steuer sei daher ein sinnvolles, lenkendes Instrument, wird der Kommissar zitiert.

3. Einsparungen

Dass es im Agrarhaushalt zu Einsparungen kommen werde, hat der stellvertretende Generaldirektor der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der EU-Kommission, Rudolf Mögele, im Januar im Rahmen einer Agrartagung in Berlin eingeräumt. Derzeit allerdings geht man von moderaten Einsparungen aus, denn auch EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sprach sich gegen harte Einschnitte aus. Derzeit macht der Agrarhaushalt ca. 57 Mrd. Euro pro Jahr aus.

6. Wann ist klar, wie die neue Agrar-Reform konkret aussehen wird und ab wann wird sie umgesetzt?

Ende November 2017 hat die EU-Kommission eine Mitteilung mit groben Vorschlägen zur GAP-Reform veröffentlicht. Darüber diskutieren derzeit die Landwirtschaftsminister der EU-Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament. In der Kommission selbst arbeitet man an der Folgenabschätzung der in Ausarbeitung befindlichen Gesetzesvorschläge. Ende März wollen die Landwirtschaftsminister im Rat der Europäischen Union ihre Rückschlüsse bekanntgeben. Das Europäische Parlament will über ihren Bericht im Mai (Landwirtschaftsausschuss) bzw. im Juni (Plenum) abstimmen. Bis dahin sollte auch klar sein, wie viel Geld zur Verfügung stehen wird, denn am 29. Mai wird die EU-Kommission ihren Vorschlag für den mehrjährigen Finanzrahmen vorstellen. Die konkreten Vorschläge für die GAP-Reform sollen im Juni folgen. Für die Verhandlungen zu beiden Bereichen – Finanzrahmen und GAP-Reform – haben Kommission, Rat und EU-Parlament danach weniger als ein Jahr Zeit, denn Ende Mai 2019 wird ein neues EU-Parlament gewählt. Das Minimalziel ist der Beschluss des mehrjährigen Finanzrahmens im ersten Halbjahr 2019. An einen Abschluss der GAP-Verhandlungen bis dahin glauben nur Optimisten. Eine Fortsetzung dieser Verhandlungen kann sich bis 2020 verschieben. Zum einen ist es möglich, dass das neue EU-Parlament einige Zeit brauchen wird, bis es sich auf ein Mandat zur Verhandlung einigt. Zum anderen steht im November 2019 der Wechsel der EU-Kommission ins Haus. Auch die nationale Umsetzung in den Mitgliedsstaaten wird Zeit in Anspruch nehmen. Eine zeitgerechte Umsetzung der GAP-Reform ab 1.1.2021 ist sehr ambitioniert. Wahrscheinlicher ist eine einbis zweijährige Übergangsregelung, in der die alten Maßnahmen mit neuem Geld weitergeführt werden.

KOMMENTAR

Den Bauernhof ums Eck erhalten

Seit Jahrzehnten wirtschaften wir Bauern nach den Regeln der Gemeinsamen Agrarpolitik. Es ist eine Politik der Liberalisierung, deren Ziel es ist, international wettbewerbsfähig zu sein. Das hat die EU geschafft. Wir sind der größte Nettoexporteur von Agrarprodukten und haben zu Jahresende 2017 wieder einen neuen Exportrekord aufgestellt.

Die Kehrseite der Medaille ist bedrückend: Das landwirtschaftliche Einkommen liegt weit unter den durchschnittlichen Bruttolöhnen (Abb. S. 13). Wer international wettbewerbsfähig sein will, braucht günstige Rohstoffe. Die Preise für Agrarprodukte sind in den letzten Jahren um keine 20 % gestiegen. Betriebsmittel kosten hingegen heute um 60 % mehr. Viele Landwirte versuchen das mit steigender Betriebsgröße zu kompensieren – und produzieren damit noch größere Probleme:

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