AgrarpolitikDer lange Weg zur GAP-Reform

Der lange Weg zur GAP-Reform

Von Roman GOLDBERGER, LANDWIRT Redakteur

1. Was soll sich mit der GAP-Reform ändern?

Im Detail erfahren wir das im Juni. Dann wird EU-Agrarkommissar Phil Hogan die Gesetzesvorschläge der Kommission vorstellen. Klargemacht hat Hogan bereits, dass es zu einer Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik kommen wird. Im vergangenen November hat die Kommission eine erste Mitteilung mit groben Vorschlägen zur GAP-Reform vorgestellt. Demnach sollen in Zukunft die EU-Mitgliedsländer mehr Freiraum haben. Brüssel soll die Ziele der GAP und Maßnahmenkategorien festlegen. Wie die Ziele in den einzelnen Ländern erreicht werden, dafür sollen in Zukunft die Mitgliedsstaaten zuständig sein. Die Kommission werde die vereinbarten Ziele mit den Mitgliedsstaaten jährlich evaluieren und – wenn nötig – Anpassungen vornehmen. Agrarkommissar Phil Hogan versicherte, dass die Kommission darauf achten werde, dass es zu keiner Wettbewerbsverzerrung innerhalb der EU-Länder kommt.

2. Wird es weiterhin Direktzahlungen geben?

Ja, Direktzahlungen zur Einkommensstützung wird es auch nach 2020 geben. Das hat der Agrarkommissar im Rahmen des Treffens der EU-Landwirtschaftsminister im Januar klargestellt. Aktuell machen die Direktzahlungen fast die Hälft des durchschnittlichen Einkommens eines landwirtschaftlichen Betriebes in der EU aus (Abb.). Sehr unterschiedlich sind aber die Direktzahlungen pro Hektar in den alten und neuen Mitgliedsländern. Während die durchschnittliche Hektarprämie in Deutschland und Österreich bei knapp 300 Euro liegt, erreichen Landwirte in Lettland, Rumänien und Litauen erst im Jahr 2020 eine Hektarprämie von 196 Euro. Die Kommission hat durchblicken lassen, dass die Hektarbeiträge weiter angeglichen werden.

3. Gibt es das Greening in Zukunft nicht mehr?

Bisher waren 30 % der Direktzahlungen (nationale Obergrenze) an das Greening gekoppelt. Wurden die Greening-Maßnahmen (Fruchtfolge, ökologische Vorrangflächen etc.) nicht eingehalten, kam es zu Kürzungen der Direktzahlungen. Greening wird in der nächsten Agrarperiode als Wort verschwinden. Die damit verbundenen Maßnahmen können aber in Verbindung mit anderen Voraussetzungen Plastikfür die Direktzahlungen gelten. Das legt in Zukunft das jeweilige Mitgliedsland fest.

4. Werden in Zukunft kleinere Betriebe stärker gefördert?

Das ist wahrscheinlich, allerdings ist das Ausmaß der Bevorzugung offen. Derzeit fließen in der EU 80 % der Direktzahlungen an 20 % der Betriebe. Das liegt an der Hektarbindung der Direktzahlungen. In ihrer Mitteilung hat die EU-Kommission drei Möglichkeiten ins Spiel gebracht:

  1. Kappung der Direktzahlungen In einem internen Bericht der Kommission vom Oktober 2017 wurde eine Obergrenze zwischen 60.000 und 100.000 Euro pro Betrieb ins Spiel gebracht. Betriebe mit Fremdarbeitskräften sollen allerdings einen Teil der Lohnkosten geltend machen können. Osteuropäische Mitgliedsstaaten sowie der Deutsche Bauernverband sprechen sich gegen die Kappung aus. Es wird vermutet, dass es zu Betriebsteilungen kommen wird, damit die Großbetriebe unter die Kappungsgrenze fallen. Österreichs Interessensvertretung spricht sich hingegen für die EU-weite Kappung der Direktzahlungen ab einer gewissen Höhe aus.
  2. Degression der Direktzahlungen In dieser Variante würden die Direktzahlungen pro Hektar mit steigender Betriebsgröße (in ha) verringert. Auch hier formieren sich die gleichen Gegner mit den gleichen Argumenten.
  3. Umverteilung der Direktzahlungen Diese Variante wird derzeit in Deutschland durchgeführt. Betriebe erhalten für die ersten 30 Hektar zusätzlich zu den Direktzahlungen eine Umverteilungsprämie von 50 Euro und für die nächsten 16 Hektar 30 Euro. Diese Form der Umteilung kann sich auch der Deutsche Bauernverband EU-weit vorstellen.

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