Gemäß Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II 2018/2001) der EU dürfen größere Biomasse-Anlagen mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 20 MW und mehr nach dem 29. Dezember 2023 nur mehr nachhaltig erzeugte Biomasse verheizen (wir haben im LANDWIRT 23/2023 darüber berichtet). Fehlt dieser Nachhaltigkeitsnachweis, dann ist der Energieträger Biomasse als erneuerbare Energie nicht mehr anrechenbar und somit auch nicht mehr förderfähig. Ein wesentlicher Gesichtspunkt ist, dass nicht nur der Anlagenbetreiber, sondern auch die Wirtschaftsteilnehmer der gesamten Lieferkette vom Ort der Erzeugung der Biomasse bis zur Energieumwandlung zertifiziert sein müssen. In Österreich ist das System nach SURE das am stärksten relevante Zertifizierungssystem. In den letzten Monaten haben die zuständigen Behörden, das Umweltbundesamt (UBA) – für Biomasse-Feuerungsanlagen – und das Bundesamt für Wald (BFW) – für forstwirtschaftliche Biomasse –, anerkannte Zertifizierungsstellen registriert. Mit Stand vom
27. November 2023 wurden vom BFW elf Zertifizierungsstellen anerkannt.
Entlang der Wertschöpfungskette
Um zu gewährleisten, dass die Nachhaltigkeitskriterien und die Kriterien für die THG-Einsparungen eingehalten werden, müssen die Wirtschaftsteilnehmer in der gesamten Wertschöpfungskette kontrolliert und zertifiziert werden. Die Wertschöpfungskette umfasst den Erzeuger nachhaltiger Biomasse (Selbsterklärung), Produzenten bzw. Verarbeiter von Biomasse-Brennstoffen (mit Massenbilanz und THG-Einsparung), Handel und Logistik (mit Massenbilanz und THG-Einsparung) bis hin zum Biomasse-Kraftwerksbetreiber. Die zuletzt Genannten müssen auch Mindestwirkungsgrade und THG-Minderung nachweisen und eine Massenbilanz führen.
Selbsterklärung
Waldbewirtschafter müssen eine Selbsterklärung für das Gewinnungsgebiet vorlegen. Damit bestätigen sie, dass die Erntetätigkeit im Inland und legal erfolgte, auf den Ernteflächen eine Walderneuerung stattfindet, die Ernte nicht in geschützten Gebieten (zu Naturschutzzwecken ausgewiesen, keine Feuchtgebiete und Torfmoorflächen) vorgenommen wurde, auf die Erhaltung der Bodenqualität und die biologische Vielfalt geachtet wird und die Erntetätigkeit die langfristigen Produktionskapazitäten des Waldes erhalten oder verbessern. Die Selbsterklärung unterliegt der Überwachung durch die Zertifizierungsstelle des Unternehmens (Verarbeitungsbetrieb, Handelsbetrieb) oder dem Heizwerk, an das geliefert wird. Von der Landwirtschaftskammer Österreich wurde eine vereinfachte Selbsterklärung erarbeitet, die der österreichische Gesetzgeber und das Zertifizierungssystem SURE anerkennen.
Schritte zum Zertifikat
Wie in der Abbildung oben dargestellt, sind Verarbeiter, die forstwirtschaftliches Ausgangsmaterial ankaufen, daraus Biomasse erzeugen und anschließend an Anlagenbetreiber bzw. an Großhändler weiterverkaufen, von der Zertifizierungsverpflichtung erfasst. Das gilt auch für Biomasse-Händler. Die Kosten der Zertifizierung setzen sich aus den Gebühren bei SURE und den Auditkosten der Zertifizierungsstelle zusammen. Sie sind auch vom Zertifizierungsumfang abhängig. Die Teilnahme am SURE-System ist in wenigen Schritten möglich. Interessierte Unternehmen registrieren sich online auf sure-system.org. Ist ein System-Vertrag zustande gekommen, bestätigt die vom Unternehmen aufgesuchte und zugelassene Zertifizierungsstelle die Beauftragung für ein Systemaudit. Wenn alle formalen Anforderungen erfüllt sind, startet der Zertifizierungsprozess. Das Zertifikat wird nach einem erfolgreichen Vor-Ort-Audit ausgestellt und ist mit der Veröffentlichung auf der SURE-Website für zwölf Monate gültig.
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