ManagementDie Umsatzsteuer im Einstell­betrieb

Die Umsatzsteuer im Einstell­betrieb

Freizeitreiten wird immer beliebter und bietet Landwirten Einkommenschancen. Doch auch bei Einstellbetrieben nascht das Finanzamt mit.
Quelle: pixabay.com/xabay.com/manfredrichter

Bei regelbesteuerten Betrieben unterliegt seit 2012 die Zucht und das Halten von Pferden dem Normalsteuersatz von 20 %. Weiterhin gilt der ermäßigte Steuersatz von 13 % für Pferde, die zur Schlachtung bestimmt sind (zur Zubereitung von Nahrungs- oder Futtermitteln, soweit keine reinrassigen Zuchtpferde).

USt-Pauschalierer

Umsätze aus der Pensionshaltung von Pferden fallen seit 2014 nicht mehr unter die Umsatzsteuerpauschalierung. Dies gilt auch für die Vermietung von eigenen Pferden zu Reitzwecken. Es darf daher in diesem Bereich keine pauschalierte USt mehr verrechnet werden.

Der Umsatz aus der Versorgung von Fremdpferden in einem pauschalierten Landwirtschaftsbetrieb unterliegt seit 1. Jänner 2014 grundsätzlich der sogenannten Regelbesteuerung.

Das hält der Beitrag noch für Sie bereit:

  • Ausnahmen von der Regelbesteuerung
  • Wahlmöglichkeiten bei der Vorsteuer
  • Kleinunternehmerregelung
  • Was Innenumsätze sind
  • Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe
  • Für was es die Umsatzidentifikationsnummer braucht

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