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Rubrik Agrarpolitik und Förderung

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Nur mit Abo: Einstellen von Arbeitskräften

Um das hohe Arbeitspensum am Hof zu schaffen, überlegen immer mehr Bauernfamilien, eventuell Voll-Fremdarbeitskräfte anzustellen. Dabei sind viele gesetzliche Vorgaben zu beachten. Ein kurzer Ausflug ins Dickicht des Arbeits- und Sozialrechts.

Vor der Anstellung von Fremdarbeitskräften ist es unerlässlich, alle rechtlichen Vorgaben genau zu kennen. Quelle: agrarfoto.com

Leopold Th. Spanring 6 Min. Lesezeit

Um nicht von der Sozialversicherung, dem Finanzamt, dem Arbeitsinspektorat oder gar den Verwaltungs- und Strafgerichten wegen allfälliger Verstöße belangt zu werden, müssen auch die
land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeber über die rechtlichen Vorgaben Bescheid wissen und diese penibel einhalten. Dabei geht es um viele unterschiedliche Themen, die wir kurz und bündig in diesem Beitrag beleuchten wollen.

Nicht jede Person kann angestellt werden. EU-Staatsbürger sind zwar den Inländern gleichgestellt, Drittstaatenangehörige (= Nicht-EU-Staatsbürger) brauchen neben einem gültigen Visum vorab aber auch eine Beschäftigungsbewilligung vom AMS.

 

Dies hält der Beitrag noch für Sie bereit

  • Einstellen von ausländischen Dienstnehmern?
  • Was ein Betriebsführer beim Dienstvertrag beachten muss
  • Wichtiges zur Lohnabrrechnung
  • Meldepflichtn des Dienstgebers
  • Änderungen bei Gemeinschaftsunterkünften
  • Gefahrenevaluierung am Betrieb
  • Wo man Rat und Hilfe bekommt

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Kontakt zum Autor

Leopold Th. Spanring

LANDWIRT Redaktion

Als weichender Sohn eines Kärntner Milchviehbetriebes zog es ihn nach der Schulausbildung nach Wien. Nach journalistischen Lehrjahren in den Redaktionen von Magazinen und Tageszeitungen war er einige Jahre als freier Journalist und Projektmanager im Veranstaltungs- und Verlagswesen tätig. 1999 stieg er voll in den Agrarjournalismus ein und dieser ließ ihn seither nicht mehr los. Nach über zwei Jahrzehnten als Österreich-Redakteur für deutsche Agrarmagazine kam der Aufdecker diverser Skandale („Listeria-Quargel“, „Bayern-Ei“ etc.) Anfang 2022 zum LANDWIRT. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Agrarpolitik, Management, Recht und Versicherungen.

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