Von Ulrike ÖSTERREICHER
Die Mindestbedingungen für die Beschäftigung von Dienstnehmern finden sich in den Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und in den Landarbeitsordnungen der Bundesländer. Von Kollektivvertrag und Gesetz abweichende Regelungen sind nur dann gültig, wenn sie für den Dienstnehmer günstiger sind. Der Kollektivvertrag für bäuerliche Betriebe in Niederösterreich sieht beispielsweise einen Mindestlohn für einen Landarbeiter (Hilfsarbeiter) in der Höhe von 1.252,55 Euro/Monat brutto (das sind 7,23 Euro/Stunde) vor. Gemeinsam ist allen Kollektivverträgen, dass sie sowohl Urlaubsals auch Weihnachtsgeld (das heißt einen 13. und einen 14. Monatslohn) vorsehen. Bitte informieren Sie sich beim zuständigen Arbeitgeberverband oder der zuständigen Landes-Landwirtschaftskammer über den in Ihrem Fall anwendbaren Kollektivvertrag. Insbesondere Unter-entlohnung kann zu hohen Strafen führen.
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