KommentarEin Grundstück ersitzen

Ein Grundstück ersitzen

Besitz und Eigentum sind rechtlich gesehen zwei Paar Schuhe. Während Eigentum das Recht, mit einer Sache nach Belieben schalten und walten zu können, bezeichnet, bedeutet Besitz die gewollte und tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Diese Sache kann beweglich (Tier, Traktor etc.) oder unbeweglich (Liegenschaften, verbücherte Dienstbarkeiten) sein. Eigentum und Besitz können, müssen aber nicht zusammenfallen. Eigentum umfasst zudem das volle, umfassende Recht an einer Sache.

Zu Besitz und Eigentum gibt es immer wieder Anfragen von LANDWIRT Lesern. Zuletzt wollte ein österreichischer Landwirt wissen, ob er ein Feldstück, das sein Vater gekauft hatte und er seit Jahren bewirtschaftet, trotz Nichtverbücherung im Grundbuch zwischenzeitlich nicht ohnedies ersessen hat.

Das lesen Sie noch im Bauernanwalt:

  • Was eine Ersitzung ist
  • Welche Verjährungszeiten schlagend werden
  • Was nicht verjähren kann
  • Grenzen kontrollieren, Eigentum richtigstellen

 

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