20 oder 30 % für Öko-Regelungen
In Zukunft sollen Direktzahlungen der 1. Säule stärker an Öko-Regeln gebunden sein. Geht es nach dem EU-Agrarrat, sollen Mitgliedsstaaten verpflichtend 20 % der nationalen Direktzahlungen für diese Öko-Regeln zur Verfügung stellen. Diese Regeln werden von den Mitgliedsstaaten in den nationalen Strategieplänen ausgearbeitet. Allerdings können auch Klima- und Umweltleistungen aus der 2. Säule (KULAP und FAKT) angerechnet werden. Für Länder mit einem überproportional hohen Anteil an Umwelt- und Klimaleistungen in der 2. Säule reduziert sich das Mindestbudget für die Öko-Regeln der Direktzahlungen somit auf zumindest 5 %. Das EU-Parlament schlägt hingegen ein Mindestbudget von 30 % der nationalen Direktzahlungen für die Öko-Regeln vor.
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