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Sehr geehrter Herr Meier !
ln Ergänzung zu unserer vorstehenden Stellungnahme ist diese wie folgt zu korrigieren: Richtig ist, dass für den im Prospekt ,,Hackgut-Heizung” auf Seite 11 als patentiert bezeichneten Stufenbrecherrost und den Sicherheitsschalter auf Seite 22 lediglich ein Gebrauchsmusterschutz vorlag, richtig ist, dass für das im Prospekt ,,Pellets-Heizung” auf Seite 34 genannte Kreuzwickelverfahren zu keiner Zeit ein Patentschutz vorhanden war, und richtig ist weiters, dass für die in Prospekt ,Stückholz-Heizung” auf Seite 13 als patentiert bezeichnete Gasbrennwabe mit lnjektordüse und in der Bedienungsanleitung ,,Stückholz-Heizung” auf Seite I als patentiert bezeichnete Gasbrennwarbe, seit dem Jahr 2009 kein Patentschutz mehr bestand. Unsere vorstehende Stellungnahme war daher insoweit unrichtig und unvollständig und wird hiermit richtiggestellt.