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10. Mai 2021 um 22:16 Uhr
#119524
Jens Reinhardt
Teilnehmer
Ich denke, das du da völlige Vertragsfreiheit hast. Das heißt, daß du das Regeln kannst, wie du es brauchst.
Nur muß der andere das auch unterschreiben.
Aber wenn du Grünland pachtest, dieses in Ackerland umwandelst, weil es für deine betrieblichen Verhältnisse so besser passt, ist für die Rückumwandlung in Grünland bei Pachtvertragsende im Regelfall keine Erlaubnis des Verpächters erforderlich.
Nur wenn du das von ihm gepachtete Ackerland ansäst und ihm die Fläche als Grünland zurückgeben willst.