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Ackerstatus Nach Pacht zurück verlangen

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  • #119488
    Max Senf Teilnehmer

    Hallo ,

    Hätte mal eine Frage.

    Gibt es einen Vertrag mit dem Festgelegt ist das der Ackerstatus denn man auf  Gepachteten Flächen legt nach dem Pachtende zurück holen kann?

    Der Gepachtete Ackerstatus bleibt vorhanden bloß die mehr Fläche wo vom Pächter geschaffen wurden darf nach Pachtende zurück verlangt werden.

    Nicht das man einen Status Tauscht von den eigenen Flächen auf eine gepachtet Fläche und danach nicht mehr zurück bekommt.

    Danke

    #119491
    Jens Reinhardt Teilnehmer

    Hallo Max,

    einen solchen Vertrag gibt es. Er nennt sich “Pachtvertrag”.

    Dort ist niedergeschrieben, wie viel Ackerland, Grünland und sonstiges du gepachtet hast. Die selbe Fläche mit demselben Status gibst du zurück. Zahle nur immer pünktlich die Pacht, damit dein Verpächter nicht fristlos kündigen kann und das ehemalige Grünland zu dem Zeitpunkt gerade Ackerland ist. In dem Fall könntest du einen Ausgleich verlangen, weil die zurückgegeben Fläche (als Ackerland) wertvoller ist als bei Pachtanfang (als Grünland).

    Es liegt hauptsächlich an dir (in Einklang mit den gesetzlichen Regelungen) , wie du dein Land nutzt.

    #119499
    Max Senf Teilnehmer

    Hallo Reinhardt

    Danke für die Antwort.

    Aber gibt es einen zusätzlichen vertrag in denn man Regeln kann wenn man einen Acker Status von seiner Fläche auf die des Verpächters legt das man diese sicher zurück bekommt. Da beim rückwandeln des Ackerlands zu Grünland die Zustimmung des Verpächters notwendig ist. Wenn er sich dann weigert. Wäre ein Vertag nicht schlecht wo es schön aufgeführt ist.

    Danke

    #119524
    Jens Reinhardt Teilnehmer

    Ich denke, das du da völlige Vertragsfreiheit hast. Das heißt, daß du das Regeln kannst, wie du es brauchst.

    Nur muß der andere das auch unterschreiben.

    Aber wenn du Grünland pachtest, dieses in Ackerland umwandelst, weil es für deine betrieblichen Verhältnisse so besser passt, ist für die Rückumwandlung in Grünland bei Pachtvertragsende im Regelfall keine Erlaubnis des Verpächters erforderlich.

    Nur wenn du das von ihm gepachtete Ackerland ansäst und ihm die Fläche als Grünland zurückgeben willst.

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