AW: Hofübergabe Geschwister

AW: Hofübergabe Geschwister

#127751
Jens Reinhardt Teilnehmer

Hallo,

da sich scheinbar keiner an das Thema herantraut, möchte ich ein paar Gedanken mitteilen.

Erstmal freuen wir uns, daß alle noch leben. Deshalb gibt es auch noch nichts zu vererben.

Zu Lebzeiten heißt das Schenkung. Und da können die Eltern handeln wie sie wollen. Ist leider (für euch) so.

Warum sie eine Unterschrift benötigen, weiß ich nicht. Da solltet ihr euch anwaltlichen Rat holen. Eine Erstberatung ist gar nicht so teuer, und er kann euch die Rechtslage und eure Möglichkeiten erklären.

Eure Aufgabe bis dahin wäre, die auftauchenden Begriffe (Enterbung, Erbverzicht, Pflichtteil, …) im Internet zu recherchieren, damit ihr bei der anwaltlichen Beratung wißt, wovon er spricht.

Und findet heraus, ob die Pachteinnahmen der Felder eventuell noch als Betriebseinnahmen des Bauernhofes gelten, weil er Steuerlich noch existiert.

Das könnte Einfluß aus den Wert der Grundstücke und des Hauses im Erbfalle haben. Möglicherweise werden landwirtschaftliche Grundstücke zum Einheitswert gerechnet, private Grundstücke zum (höheren) Verkehrswert.

Sollten die Eltern im laufe der Zeit das gesamte Vermögen an das andere Kind verschenken, ist es am Ende auch egal, ob der Sohn 25 oder 50 % erbt. Denn auch 50 % von Nichts bleibt Nichts.

Es grüßt der Jens

(Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit, ist nur meine Meinung)

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