Startseite › Landwirt Forum › Allgemeines – LANDWIRT Forum › Ablöse Einforstungsrecht Holzbezugsrecht › AW: Ablöse Einforstungsrecht Holzbezugsrecht
Danke Jens, gibt es Deiner Meinung nach einen Mindest bzw. Max. Zeitraum den man für so eine Zahlung heranziehen müsste. Aktuell ist Holz ja sehr teuer und der Trend wird vermutlich auch die nächsten Jahre anhalten. Das Problem das wir mit dem Holzrecht habe ist, das wir es nicht selber Schlägern und Transportieren können, dafür müssen wir immer jemanden beauftragen und damit bekommen wir zwar das Holz jedoch vermutlich keinen Ertrag, wir steigen wenn wir Glück haben mit 0 aus. das Holz nicht abzuholen wie wir es die letzten Jahre gemacht haben ist Verschwendung – ich wusste leider nicht das ich mir das Holz das ich nicht verwende auch Auszahlen lassen kann. Das wäre natürlich auch eine Überlegung und das Recht weiter zu behalten!
Laut dem vertrag würden wir ja das Holz oder den Geldbetrag als Entschädigung für alle Zeit beziehen können solange uns das zugehörige Haus gehört !
Danke für die Info !