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Ablöse Einforstungsrecht Holzbezugsrecht

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  • #147611
    Alex Dom Teilnehmer

    Auf mich wurde zugegangen um ein uraltes Einforstungsrecht für Holzbezug aus dem Jahr 1924 von meinen Ur-Ur-Großeltern abzulösen.
    Scheinbar ist der aktuelle Besitzer der Liegschaft die uns das Holz jährlich „schuldet“ verstorben und es wird angefragt ob wir unser Nutzungsrecht gegen eine Abschlagszahlung aufgegeben würden.

    Konkret handelt es sich dabei um:
    Sechs Raummeter Brennholz und zwar Scheit und Prügelholz sowie vier Raummeter Bodenstreu.
    Jeweils im Herbst auszufolgen und zwar für immerwährende Zeiten. (Original Ton aus dem Vertrag)

    Jetzt steht sich für mich die Frage wie man so eine Ablöse bewertet, einerseits den Wert des Holzes denn „Bodenstreu“ ist eine Einheit die nicht mehr zu finden ist andererseits auf wie viele Jahre so eine Abschlagszahlung erfolgen sollte. Bzw. ob so eine Ablöse Sinn macht oder es ein historisches Recht ist das man gar nicht aufgeben sollte!?

    Danke für Meinungen und Infos

    #147612
    Jens Reinhardt Teilnehmer

    Hallo Axel, interessant, was es alles gibt.

    Bodenstreu aus dem Wald wurde früher als Strohersatz zur Einstreu im Stall genommen.

    Es ist in etwa der Wert des Strohes anzusetzen, das erforderlich ist, um die Menge an Streu zu ersetzen.

    Für das Holz kannst du den aktuellen Marktpreis ansetzen.

    Diese beiden Werte rechnest du zusammen. Das ist der Wert, den die Abstandszahlung jährlich an Ertrag bringen muss.

    Diesen Wert musst du mit einem Faktor vervielfältigen (kapitalisieren).

    Ich weiß nicht, ob es dafür vorgeschriebene Werte gibt, oder ob sich der Faktor mit irgendeinem Zinssatz proportional ändert.

    Wenn Du mit dem Zinssatz von 5,5% rechnest, musst du deine Zahl mit 18 multiplizieren, dann erhälst du den Kapitalwert. (5,5% x 18 = 100%)

    Also wenn du die erhaltene Abstandszahlung zu 5,5% anlegst, kannst du dir das Stroh und das Holz aus den Zinserträgen des Kapitals am Markt kaufen. Das Inflationsrisiko (oder das Risiko eines geringeren Zinses) verbleibt bei dir.

    Wenn Du das Holz nicht brauchst, kannst du dir ja jährlich das Geld auszahlen lassen.

    Deine Vorfahren werden sicher auf vieles verzichtet haben, um dieses Recht zu erhalten.

    Es ist eine risikolose, kluge und rentable Kapitalanlage.

    Hätten Sie damals das Geld genommen, wäre es zur Weltwirtschaftskrise 1929 weg gewesen. Dann nochmal 1949 zu 90% bei der Währungsreform (Deutschland) und die jährliche Inflation seit 98 Jahren.

    Schon aus Tradition würde ich dieses Recht lassen, noch dazu weil der Wert des Geldes durch die Inflation ständig sinkt.

    Ich denke, das Recht auf das Feuerholz ist mehr Wert, noch dazu wo der Holzpreis steigen kann.

    Es grüßt der Jens

    #147891
    Alex Dom Teilnehmer

    Danke Jens, gibt es Deiner Meinung nach einen Mindest bzw. Max. Zeitraum den man für so eine Zahlung heranziehen müsste. Aktuell ist Holz ja sehr teuer und der Trend wird vermutlich auch die nächsten Jahre anhalten. Das Problem das wir mit dem Holzrecht habe ist, das wir es nicht selber Schlägern und Transportieren können, dafür müssen wir immer jemanden beauftragen und damit bekommen wir zwar das Holz jedoch vermutlich keinen Ertrag, wir steigen wenn wir Glück haben mit 0 aus. das Holz nicht abzuholen wie wir es die letzten Jahre gemacht haben ist Verschwendung – ich wusste leider nicht das ich mir das Holz das ich nicht verwende auch Auszahlen lassen kann. Das wäre natürlich auch eine Überlegung und das Recht weiter zu behalten!

    Laut dem vertrag würden wir ja das Holz oder den Geldbetrag als Entschädigung für alle Zeit beziehen können solange uns das zugehörige Haus gehört !

    Danke für die Info !

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