AW: Hofübenahme ausbezahlen

AW: Hofübenahme ausbezahlen

#150450
Richard Wanker Teilnehmer

Hallo, da die Hofübergabe bald ansteht, machts natürlich Sinn gleich alles zu regeln. Wenn ich so Sprüche lese wie “5000 Euro wohl zufrieden geben”, ist das einfach ärgerlich. Dem angehenden Hofübernehmer sollte jemand die Ohren lang ziehen, so kommt man auf keinen grünen Zweig, sondern ist auf besten Wege in einem zermürbenden Rechtstreit viel Geld in Richtung Anwälte umzuschichten.

Zuerst muss man feststellen ob man in das Anerbengesetz fällt. In Tirol und Kärnten gibt es noch eigene Gesetze für die Hofübergabe. In diesen Gesetzen gehts vereinfacht gesagt darum, dass “der Anerbe wohl bestehen kann”. Das heißt es wird nach Ertragswert des Hofes der Übernahmepreis und so die Auszahlung an weichende Erben bestimmt, nicht nach Marktwert! Ohne diese Gesetze wären viele Höfe Österreichs längst zerschlagen. Der Ertragswert wird bei dem beschriebenen Hof (bisschen Wiese und Wald) sehr niedrig ausfallen.

Interessante Details sind zb die Nachtragserbteilung. Wenn der Hofübernehmer innerhalb von zehn Jahren den Hof verkauft, kann er damit nicht einfach einen Ferrari kaufen, sondern der Erlös wird zwischen den Erben aufgeteilt. Auch das ist eine wichtige Regelung, weil auf die Idee “günstig” nach einem Höfegesetz zu erben, und dann gleich alles vertschebern kommt immer wieder ein ganz schlauer Jungbauer.

Veräußerungsverbote oder Belastungsverbote ins Grundbuch schreiben zu lassen, belasten den Übernehmer sehr, sollten meiner Meinung nicht gemacht werden. Was man machen kann sind Vorkaufsrechte. Achtung, diese gelten normalerweise auf den Namen der dann ins Grundbuch kommt (hier also deine Frau), und werden nicht weitervererbt, erlöschen also mit dem Tod des Vorkaufsberechtigten.

Die geplante rege Bautätigkeit ist meiner Meinung völlig unabhängig vom Hof zu beurteilen. Warum? Ich nehme an, dies lässt sich nicht aus dem Hof bezahlen, sondern wurde aus anderen Tätigkeiten der Eltern erwirtschaftet. Zb sollte meiner Meinung das Haus der Eltern nicht so locker an den Hofübernehmer gehen, hier sollte der Bruder deiner Frau einfach runter vom Gas.

Ohne das es mich was angeht, aber aus den paar Angaben schlage ich einfach folgendes vor: der Hof geht an den Bruder, die weichenden Erben bekommen wirklich nur einen kleinen Betrag ausbezahlt. Das neue Haus der Eltern geht nach deren Ableben an die weichenden Erben, und nicht an den Hof bzw Bruder. Das muss gemeinsam geregelt werden, und wird sicher nicht einfach, da ja die neuen Häuser und Umbauten zwar geplant sind, aber nicht stehen.

 

Nun zum wichtigsten: geht zu einem Notar, verlasst euch nicht was ich oder sonst ein Laie gut gemeint sagt. Lasst euch die Sache erklären. Am besten wäre alle gemeinsam, weil der Notar dann eventuell dem Hofübernehmer ein paar Wunschvorstellungen gleich nimmt. Je eher ihr das gemeinsam macht, umso besser! Der Notar rechnet nach gesetzlichen Honorarsätzen ab. Da sind schnell ein paar Tausend Euro fällig, sollte der Notar auch die gesamte Erbregelung für eure Familie machen. Das ist nichts im Vergleich zu dem was man Anwälten zahlt, wenn jeder von euch alleine zu “seinem” Anwalt läuft, und sich aufplustert wie der erste Mensch der sich beim Erben ungerecht behandelt fühlt.

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