ThemenHofübenahme ausbezahlen

Hofübenahme ausbezahlen

Startseite Landwirt Forum Allgemeines – LANDWIRT Forum Hofübenahme ausbezahlen

Ansicht von 3 Beiträgen – 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • #150434
    Rene Hube Teilnehmer

    Hallo,

    Ich hätte eine Frage bezüglich einer Hofübenahme und hoffe dass mir jemand damit helfen kann…

    Folgendes Szenario, der Bruder meiner Frau wird nächstes Jahr den Hof vom Vater übernehmen, das Haus selbst will er Kern sanieren und daraus eine Wohnung für sich selbst und noch 2-3 Appartement zum vermieten machen ohne selbst finanzielle Mittel zu haben.

    Momentan wohnt der Bruder in einem Haus das ebenfalls dem Vater gehört (seit über 10 Jahren mietfrei), dieses wird verkauft wobei nach allen Abzügen ca. 200.000 Euro bleiben, die natürlich für den Umbau genutzt werden, weiters werden ihm die Eltern auch noch beim Umbau finanziell unterstützen damit er selbst nur einen kleinen Kredit aufnehmen muss.

    Die Eltern selbst bauen sich gleich daneben ein kleines Haus (der Preis liegt bei ca. 200000-250000 Euro), das sie sich selbst finanzieren und nach deren Ableben auch vom Bruder zur Vermietung genutzt werden soll.

    Nun will der Bruder dass die Eltern meine Frau auszahlen damit er dann im Erbfall keine Ansprüche mehr geltend machen muss. Da er der Ansicht ist, je weniger meine Frau bekommt desto mehr bleibt ihm für den Umbau, war schon einmal in einem Gespräch zu hören dass sie sich mit 5000 Euro wohl zufrieden geben muss.

    Ich hätte nun die Frage wie hoch die Summe eurer Meinung nach sein sollte damit auch meine Frau fair behandelt wird, denn beim erben hätte sie ja auch deutlich mehr Anspruch wenn man sich die oben genannten Summen so ansieht, bzw was man unternehmen sollte/kann damit sie zu ihrem rechtmäßigen Anteil kommt.

    Mir ist bekannt dass normalerweise der Bruder für die Auszahlung verantwortlich wäre, aber leider kann er die Eltern sehr gut beeinflussen und die stehen auch immer mehr hinter ihm obwohl sich meine Frau auch nie was hat zu Schulden kommen lassen.

    Der Hof selbst ist schuldenfrei, hat ca 5 Hektar Wiese (Marktwert ca 330000) und 3 Hektar Wald (Marktwert ca 50000), Maschinen sind nicht nennenswert.

     

    Ich hoffe ich bekomme die eine oder andere Antwort die uns weiterhelfen kann, vielen Dank im voraus dafür.

    #150450
    Richard Wanker Teilnehmer

    Hallo, da die Hofübergabe bald ansteht, machts natürlich Sinn gleich alles zu regeln. Wenn ich so Sprüche lese wie “5000 Euro wohl zufrieden geben”, ist das einfach ärgerlich. Dem angehenden Hofübernehmer sollte jemand die Ohren lang ziehen, so kommt man auf keinen grünen Zweig, sondern ist auf besten Wege in einem zermürbenden Rechtstreit viel Geld in Richtung Anwälte umzuschichten.

    Zuerst muss man feststellen ob man in das Anerbengesetz fällt. In Tirol und Kärnten gibt es noch eigene Gesetze für die Hofübergabe. In diesen Gesetzen gehts vereinfacht gesagt darum, dass “der Anerbe wohl bestehen kann”. Das heißt es wird nach Ertragswert des Hofes der Übernahmepreis und so die Auszahlung an weichende Erben bestimmt, nicht nach Marktwert! Ohne diese Gesetze wären viele Höfe Österreichs längst zerschlagen. Der Ertragswert wird bei dem beschriebenen Hof (bisschen Wiese und Wald) sehr niedrig ausfallen.

    Interessante Details sind zb die Nachtragserbteilung. Wenn der Hofübernehmer innerhalb von zehn Jahren den Hof verkauft, kann er damit nicht einfach einen Ferrari kaufen, sondern der Erlös wird zwischen den Erben aufgeteilt. Auch das ist eine wichtige Regelung, weil auf die Idee “günstig” nach einem Höfegesetz zu erben, und dann gleich alles vertschebern kommt immer wieder ein ganz schlauer Jungbauer.

    Veräußerungsverbote oder Belastungsverbote ins Grundbuch schreiben zu lassen, belasten den Übernehmer sehr, sollten meiner Meinung nicht gemacht werden. Was man machen kann sind Vorkaufsrechte. Achtung, diese gelten normalerweise auf den Namen der dann ins Grundbuch kommt (hier also deine Frau), und werden nicht weitervererbt, erlöschen also mit dem Tod des Vorkaufsberechtigten.

    Die geplante rege Bautätigkeit ist meiner Meinung völlig unabhängig vom Hof zu beurteilen. Warum? Ich nehme an, dies lässt sich nicht aus dem Hof bezahlen, sondern wurde aus anderen Tätigkeiten der Eltern erwirtschaftet. Zb sollte meiner Meinung das Haus der Eltern nicht so locker an den Hofübernehmer gehen, hier sollte der Bruder deiner Frau einfach runter vom Gas.

    Ohne das es mich was angeht, aber aus den paar Angaben schlage ich einfach folgendes vor: der Hof geht an den Bruder, die weichenden Erben bekommen wirklich nur einen kleinen Betrag ausbezahlt. Das neue Haus der Eltern geht nach deren Ableben an die weichenden Erben, und nicht an den Hof bzw Bruder. Das muss gemeinsam geregelt werden, und wird sicher nicht einfach, da ja die neuen Häuser und Umbauten zwar geplant sind, aber nicht stehen.

     

    Nun zum wichtigsten: geht zu einem Notar, verlasst euch nicht was ich oder sonst ein Laie gut gemeint sagt. Lasst euch die Sache erklären. Am besten wäre alle gemeinsam, weil der Notar dann eventuell dem Hofübernehmer ein paar Wunschvorstellungen gleich nimmt. Je eher ihr das gemeinsam macht, umso besser! Der Notar rechnet nach gesetzlichen Honorarsätzen ab. Da sind schnell ein paar Tausend Euro fällig, sollte der Notar auch die gesamte Erbregelung für eure Familie machen. Das ist nichts im Vergleich zu dem was man Anwälten zahlt, wenn jeder von euch alleine zu “seinem” Anwalt läuft, und sich aufplustert wie der erste Mensch der sich beim Erben ungerecht behandelt fühlt.

    #150453
    Rene Hube Teilnehmer

    Danke für die Info, ein Notar wird wahrscheinlich sowieso aufgesucht werden müssen, von Anwälten und Rechtsstreit möchten wir auch Abstand nehmen. Der Hof befindet sich in der Steiermark und wir sind auch dafür dass der Bruder den Hof bekommt obwohl wir auch wissen das nach dem Ableben vom Vater alles verscherbelt wird, aber es ist nun einmal der Wunsch der Vaters.
    Ich hätte nur einfach gerne eine etwas gerechtere Aufteilung, denn wenn man die Schenkung vom Hausverkauf, die Investitionen in den Hof und das zusätzlich noch neu gebaute Auszugshaus inklusive dem Hof zusammen rechnet kommt man da schon auf eine Summe nahe der Million und da kommen mir die genannten 5000 Euro schon etwas frech vor.

    Wir wollen uns nicht auf Kosten des Bruders bereichern und natürlich auch keinen Streit aber ich hätte schon gerne das meine Frau einen gerechten Anteil bekommt.

    Ich selbst habe leider zu wenig Ahnung was man sich von so einer Auszahlung erwarten kann oder ob man da zumindest etwas aufsetzen kann damit sie von dem Haus was die Eltern jetzt bauen noch einen Pflichtteil bekommt weil das ja meiner Meinung nach nichts mit dem Hof selbst zu tun hat.

    Wie gesagt wir wollen niemand finanziell schädigen nur bin ich der Ansicht daß die Forderung des Bruders überzogen ist und da er eigentlich bis jetzt von den Eltern immer alles bekommen hat was er wollte und meine Frau zurückstecken musste, möchte ich ihr gerne helfen dass sie zumindest nicht da auch noch komplett über den Tisch gezogen wird.

Ansicht von 3 Beiträgen – 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.

Warenkorb

Der Warenkorb ist leer.
Gesamt: 0,00