AW: Was gilt als Erbhof?

AW: Was gilt als Erbhof?

#531683
Richard Wanker Teilnehmer

Die Sache scheint schon recht zerfahren, wenn der eine oder andere Anwalt im Spiel ist. Normalerweise reicht für eine Übergabe ein Notar, welcher vom Gesetz verpflichtet ist, beide Seiten genauso gut zu beraten. Die Sache kostet ja schon ohne Streit genug.

Informiert euch selbst bei der Kammer oder besser bei einem Notar für die Übergabe. Wie ich schon schrieb bleibt vielleicht nur die Nachtragserbteilung als kleine Rückversicherung übrig. Der Hof wird allen Anschein sowieso bald zerfallen, ist halt mal so. Nur Mut, lasst es euch nicht zu nahe gehen soweit möglich, und ich verstehe gut und finds auch gut, wenn weichenden Erben nicht alles egal ist.

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