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1. Januar 2024 um 18:50 Uhr
#738725
Jens Reinhardt
Teilnehmer
Hallo,
lasse dir doch das Feld im gepflügten Zustand zurückgeben. Da hat der Pächter die Gesetze wegen Umbruch einzuhalten, und du erhälst dein Ackerland zurück.
Sollte das Feld damals bei dem Beginn der Verpachtung mit Wintergetreide bestellt gewesen sein (und das steht so im Pachtvertrag), hast du auch Anspruch auf die Aussaat einer Winterkultur.
(Rückgabe im gleichen Zustand – Ausgesäte Winterkultur)
Es grüßt der Jens