Hi,
nach langer und erfolgloser Suche im Internet möchte ich nun meine Frage herstellen und hoffe auf eine Antwort.
Frage:
Müssen beim Pachtende einer landwirtschaftlichen Fläche die Feldgrenzen (Eckpunkte) durch den Pächter für den Verpächter kenntlich gemacht werden. Falls ja, in welcher Form?
Hintergrund Infos:
Die betroffene Fläche liegt in Deutschland, genauer in Brandenburg. Es handelt sich bei der Fläche um Ackerland, welches ein Randstück eines im Verbund mit anderen Flurstücken bewirtschafteten großen Schlags darstellt. Im zugehörigen Pachtvertrag ist keine explizite Regelung unter dem Punkt “Rückgabe der Pachtsache” geregelt, hier heißt es nur “Der Pächter hat die Pachtsache [das Flurstück] in einem Zustand zurückzugewähren, der einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entspricht.”
Erhoffte Antwort:
Ich würde mich über eine fachlich kompetente Antwort freuen. “Optimal” wäre ein Verweis, falls es ein Gesetzt oder eine Verordnung oder ähnliches gibt, die diesen Fall regelt. Ansonsten auch gerne eine Antwort wie ein solcher Fall in der Vergangenheit geregelt wurde bzw. was gängige Praxis ist.
Ich bedankte mich schon jetzt recht herzlich für Antworten! 🙂
Mit freundlichen Grüßen