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Schlagwörter: Ackerland vermacht - was tun?
- This topic has 2 Teilnehmer and 1 Antwort.
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30. März 2023 um 10:33 Uhr #408099
Annette Schmittlein Teilnehmer
Hallo Kenner dieses Themas 🙂
Folgender Fall steht derzeit im Raum: Ich habe mitgeteilt bekommen, dass ich mit einem Vermächtnis bedacht wurde, es geht um ca.12ha Ackerland/Grünland/Obstbaumfelder die mit zwei weiteren Neffen geteilt werden sollen.
Der Erblasser, mein Onkel, hatte die letzten 40 Jahre keine aktive Landwirtschaft betrieben, der Hof wurde damals von meinem Opa an den Onkel übergeben, der ihn aber nur bewohnte, die Flächen wurden alle verpachtet bis auf ein Grundstück ca.1 ha extra. Vor 15 Jahren wurde der Hof verkauft, er selbst baute sich ein Haus auf der 1ha Fläche und behielt die 12ha weiterhin als Pachteinnahmen.
Nun verstarb dieser und ein Sohn eines Neffen wurde Alleinerbe von Haus und 1ha Grundfläche. Die restlichen 12ha sind verpachtet von denen nun 1/3 mir vermacht werden soll.
Meine Frage an Euch/Sie die evtl. schon einmal so etwas hatten:
Meine Überlegung: Zum einen weiß ich nicht wie er bisher beim Finanzamt gesehen wurde (weg. der verpachteten Flächen noch immer wie ein Landwirt gesehen oder wurde das dann als Privatvermögen gesehen, als der alte Hof verkauft wurde).
Wie ist sowas in der Praxis üblich? Meine Befürchtung: Wie wird beim vererben – auch an Nichtlandwirte wie mich – Ackerland vom Finanzamt bewertet. Ich überlege, ob man so ein Vermächtnis überhaupt annehmen sollte, wenn am Ende die Erbschaftssteuer aufgrund der Bewertung von für mich dann ca. 3 ha so hoch ausfallen könnte und ich mit wenig Pacht (Pachtverträge habe ich leider keine, der Alleinerbe hat keine ausgehändigt ) auf zig Jahre nur an der Erbschaftssteuer zahle, das Land aber auch nicht verkaufen kann, weil verpachtet auf viele Jahre oder es keiner kaufen will. Die 3ha sind auch in mehreren Teilstücken – also von ca.1500m2 bis max. 26000m2 und teils weiter vom Dorf entfernt.
Ich hab nur insgesamt noch 4 Monate Zeit mir zu überlegen ob ich das Vermächtnis will oder nicht, die Erbschaftsteuer wird aber erst 6 Monate nach Todesfall also danach bewertet und berechnet.
Was also tun, wenn ich keinerlei Kenntnisse über Verpächter bzw. Pachtverträge, oder Art der Versteuerung, oder Flächenbewertung Richtwerte, oder oder oder habe. Ich weiß nur dass mir 20000 Freibetrag zusteht, aber nicht was an Kosten lauert.
Weiß jemand Rat?
Vielen Dank an Alle schon mal vorab!
VG
30. März 2023 um 14:32 Uhr #408503svoboda 12 Teilnehmer
Hallo!
1. Frage De oder Ö. Das ist hier auch nicht immer sicher.
2. Wie ist das Verhältnis zu deinen Cousins, soweit ich verstehe sind die anderen Erben deine Cousins
3. Sind die vererbten Flächen auf die Erben aufgeteilt, oder gehören die 12 ha jeden?
Denn wenn die Flächen nicht aufgeteilt sind, dann gehören die 12 ha jeden. D. h. es kann eigentlich niemand ohne Einverständnis des anderen etwas machen. Sollte österreichisches Gesetz gelten, dann kann man nach dem Todesfall, egal ob Pächter oder Verpächter, der Pachtvertrag mit Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden.
“(Pachtverträge habe ich leider keine, der Alleinerbe hat keine ausgehändigt )” was soll das bedeuten? Ist damit der Sohn eines Neffen gemeint? Spätestens wenn du offiziell Besitzer bist hast du das Recht auf Aushändigung der Pachtverträge!! Aber mir kommt eher vor wie wenn es hier jetzt schon Erbstreitigkeiten gibt und die anderen sich das eher günstig unter den Nagel reißen wollen.
Also ich würde es natürlich annehmen. Denn sind die Grundstücke auf jeden einzelnen Erben im Testament aufgeteilt worden, dann hast du deine Grundstücke alleine. Wenn sie nicht aufgeteilt sind, dann können die anderen ohne deine Zustimmung nichts machen. Also gibt es eine Pattsituation. Das Finanzamt kann dir nicht mehr verrechnen als die Grundstücke wert sind. Im Notfall kannst du die Grundstücke ja den anderen Erben verkaufen.
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