Preis pro Quadratmeter Weingarten?

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  • #118484
    Michael Baumann Teilnehmer

    Hallo zusammen!

    Wie ihr dem Titel entnehmen könnt stellt sich mir die Frage zu welchem Preis zurzeit Weinflächen gehandelt werden.

    Komme zwar von einer Landwirtschaft, jedoch in einer Gegend in der weder Acker- noch Weinflächen zu finden sind. Dementsprechend kann ich nur schwer einschätzen wie hoch die Preise momentan sind. Mir ist bewusst dass es hier natürlich immer ein “von bis” gibt, jedoch würde mir schon ein grober Richtwert über Quadratmeterpreise in Österreich aus landwirtschaftlicher Sicht sehr weiterhelfen. Mit “landwirtschaftlich” meine ich einen ganz “normalen” Weingarten (kein Bauerwartungsland, Liebhabergrundstück etc.) der von einem Weinbauern an einen Weinbauern verkauft wird. Auch hier wird es logischerweise große Unterschiede geben, aber mich würden vor allem die Regionen Weinviertel und Nordburgenland interessieren. Hätte nämlich sowohl im Bezirk Mistelbach, als auch im Bezirk Mattersburg die Gelegenheit einen Weingarten zu kaufen. Wär also super wenn sich der ein oder andere Weinbauer (am besten aus genannten Gegenden) unter euch finden würde und eine Einschätzung abgeben könnte. Bei beiden Grundstücken handelt es sich meinen Einschätzungen nach um mittleren bis guten Ackerboden der eben mit Wein bepflanzt ist. Vielleicht kann mir auch jemand sagen in welchem Ausmaß sich die aktuelle Bepflanzung (Sorte, Alter etc.) auf den Preis auswirkt und wie Weinflächen im vergleich zu normalen Ackerflächen gehandelt werden.

    Vielen Dank schon mal im Voraus!

    #118571
    Jens Reinhardt Teilnehmer

    Leider kann ich dir keinen konkreten Quadratmeterpreis sagen, aber ein Ansatz wäre der Ackerlandpreis + Wert der Anpflanzung.

    Der Zeitwert der Anpflanzung errechnet sich aus den Herstellungskosten durch geplante Nutzungsdauer multipliziert mit voraussichtliche Restnutzungszeit.

    Und darüber kann man dann verhandeln.

    Die Bodenrichtwerte für Ackerland in den von dir genannten Orten kann dir womöglich das Finanzamt nennen.

    Mein Tipp: Im Kaufvertrag den Wert für die Anpflanzung getrennt vom Wert des Bodens angeben, da die Grunderwerbsteuer nur auf den Wert des Bodens zu zahlen ist. Auch bei Waldflächen ist so zu verfahren.

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