ManagementFristen einhalten!

Fristen einhalten!

Von Alexander KIMMERLE

Landwirtschaftliches Vermögen bleibt bei der Hofübergabe von der Erbschaftssteuer verschont. So war es auch nach der Erbschaftssteuerreform von 2009. Auch die Reform 2016 ist fast spurlos an den Landwirten vorübergezogen. In der Praxis kommt es aber nun immer wieder zu Problemen bei der Hofübergabe. Eine Hofübernahme ist steuerlich begünstigt. Dafür gibt es aber auch Einschränkungen. So gelten beispielsweise eine 15-jährige Nachbewertungsfrist und Sperrfristen mit fünf beziehungsweise sieben Jahren. Diese muss der Hofübernehmer im Blick behalten. Denn die hohe Steuerfreistellung der Betriebe ist daran geknüpft, dass das übertragene Vermögen innerhalb dieser Fristen auch weiterhin landwirtschaftlich genutzt wird. Sowohl Verkäufe als auch Umnutzungen können sich zu einem Steuerproblem entwickeln. Das zweigespaltene Bewertungssystem, eine Besonderheit der Landwirtschaft, verschärft das Ganze zusätzlich.

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