AgrarpolitikGAP: Neue Regeln ab 2018

GAP: Neue Regeln ab 2018

Von Roman GOLDBERGER, LANDWIRT Redakteur

Viel Neues hat die Halbzeitbewertung der Gemeinsamen Agrarpolitik gebracht. Mitte Oktober einigten sich Europaparlament, Rat und Kommission auf etliche Veränderungen an der aktuellen Gemeinsamen Agrarpolitik. So soll der Gewichtungsfaktor für Eiweißpflanzen bei der Berechnung der ökologischen Vorrangflächen ab 2018 von bisher 0,7 auf 1 angehoben werden. Damit wollen die EU-Institutionen dem Rückgang von Eiweißpflanzen als ökologische Vorrangflächen entgegenwirken. Da der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen ab 2018 nicht mehr zulässig ist, dürften im Frühjahr weniger Sojabohnen, Ackerbohnen und Erbsen angebaut werden. Für die ohnehin knappe europäische Eiweißversorgung ist das ein Rückschritt. In der letzten Trilog-Verhandlung hat das Europaparlament die geplante Anhebung der Hektargrenze für die Verpflichtung zu ökologischen Vorrangflächen von 15 auf 30 Hektar zurückgezogen. Betriebe ab 15 ha Acker müssen somit weiterhin 5 % ökologische Vorrangflächen vorhalten. Als zusätzliche Pflanzen für ökologische Vorrangflächen wurden Miscanthus, Durchwachsene Silphie und Honigpflanzen erlaubt. Diese Pflanzen sind für die Biogaserzeugung interessant.

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