GeflügelGeflügel-Stallpflicht in 25 Bezirken

Geflügel-Stallpflicht in 25 Bezirken

In den kundgemachten Hochrisikogebieten muss das Geflügel in die Ställe.
Quelle: agrarfoto.com

Seit heute 00:00 Uhr ist das ganze Bundesgebiet Österreichs bezüglich der Vogelgrippe zum Gebiet mit erhöhtem Risiko erklärt worden. In 25 Bezirken wurde das Risiko als stark erhöht eingestuft und die die Stallfpflicht für Geflügelbetriebe mit über 50 Tieren verordnet.

Verordnet wurden die Maßnahmen vom Sozialministerium mittels Kundmachung nachdem in vier Geflügelbetriebe im geflügelreichsten Bezirk, in Amstetten (Niederösterreich), die Vogelgrippe nachgewiesen wurde. Bereits seit letzter Woche wäre die Stallpflicht als präventive Schutzmaßnahme notwendig gewesen. Sie wurde auch vom Interessensverband der Geflügelwirtschaft gefordert.

Späte Verordnung

Dass die Stallpflicht – und diese vorerst nur in 25 Bezirken – verfügt wurde, begründete der Sektionsleiter Konsumentenpolitik und Verbrauchergesundheit im Sozialministerium, Dr. Ulrich Herzog, damit, dass bisher nur Nutzgeflügelbestände in In-Haus-Haltungen von der Vogelgrippe befallen wurden. Gemeinsam mit dem Bereichsleiter Tiermedizin der staatlichen AGES, Univ.-Prof. Dr. Friedrich Schmoll, stellte Herzog die Maßnahmen gestern Nachmittag den Medien vor.

Prof. Friedrich Schmoll (AGES) und Sektionsleiter Dr. Ulrich Herzog (Sozialministerium) informieren die Medien über die Hausgeflügel-Stallpflicht in den 25 Bezirken.
Quelle: Spanring

Bundesheer assistiert

Um die verendeten Tiere rasch zu entsorgen bzw. die nötigen Keulungsmaßnahmen rasch bewerkstelligen zu können, wurde eine ausländische Spezialfirma beauftragt. Immerhin geht es insgesamt über mehr als 200.000 Tiere.

Zudem hilft seit heute Früh ein Dekontaminationsszug des Bundeshheeres aus. Die ABC-Experten sollen die Fahrzeuge, in denen die verendeten Tiere abtransportiert werden, desinfizieren, um eine weitere Ausbreitung der Tierseusche hintanzuhalten.

 

Gebiete mit stark erhöhtem Vogelgrippe-Risiko

Hier gilt die Stallpflicht für das Hausgeflügel ab 50 Stück Hausgeflügel (Hühner, Puten, Gänse, Enten):

  • Burgenland: Güssing, Jennersdorf, Mattersburg, Oberpullendorf, Oberwart
  • Niederösterreich: Waidhofen/Ybbs (Stadt), Amstetten, Melk, Scheibbs
  • Oberösterreich: Braunau/Inn, Grieskirchen, Linz-Land, Perg, Ried im Innkreis, Schärding, Wels-Land
  • Salzburg: Salzburg Stadt sowie folgende Gemeinden in Salzburg Umgebung: Anif, Anthering, Bergheim, Berndorf bei Salzburg, Bürmoos, Dorfbeuern, Elixhausen, Elsbethen, Fuschl am See, Göming, Henndorf am Wallersee, Hof bei Salzburg, Köstendorf, Lamprechtshausen, Mattsee, Neumarkt am Wallersee, Nußdorf am Haunsberg, Oberndorf bei Salzburg, Obertrum am See, Sankt Georgen bei Salzburg, Sankt Gilgen, Schleedorf, Seeham, Straßwalchen, Strobl, Thalgau, Wals-Siezenheim, Seekirchen am Wallersee
  • Steiermark: Deutschlandsberg, Leibnitz, Hartberg-Fürstenfeld, Südoststeiermark
  • Kärnten: Klagenfurt-Land, Völkermarkt, Wolfsberg

 

 

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