Seit heute 00:00 Uhr ist das ganze Bundesgebiet Österreichs bezüglich der Vogelgrippe zum Gebiet mit erhöhtem Risiko erklärt worden. In 25 Bezirken wurde das Risiko als stark erhöht eingestuft und die die Stallfpflicht für Geflügelbetriebe mit über 50 Tieren verordnet.
Verordnet wurden die Maßnahmen vom Sozialministerium mittels Kundmachung nachdem in vier Geflügelbetriebe im geflügelreichsten Bezirk, in Amstetten (Niederösterreich), die Vogelgrippe nachgewiesen wurde. Bereits seit letzter Woche wäre die Stallpflicht als präventive Schutzmaßnahme notwendig gewesen. Sie wurde auch vom Interessensverband der Geflügelwirtschaft gefordert.
Späte Verordnung
Dass die Stallpflicht – und diese vorerst nur in 25 Bezirken – verfügt wurde, begründete der Sektionsleiter Konsumentenpolitik und Verbrauchergesundheit im Sozialministerium, Dr. Ulrich Herzog, damit, dass bisher nur Nutzgeflügelbestände in In-Haus-Haltungen von der Vogelgrippe befallen wurden. Gemeinsam mit dem Bereichsleiter Tiermedizin der staatlichen AGES, Univ.-Prof. Dr. Friedrich Schmoll, stellte Herzog die Maßnahmen gestern Nachmittag den Medien vor.
Bundesheer assistiert
Um die verendeten Tiere rasch zu entsorgen bzw. die nötigen Keulungsmaßnahmen rasch bewerkstelligen zu können, wurde eine ausländische Spezialfirma beauftragt. Immerhin geht es insgesamt über mehr als 200.000 Tiere.
Zudem hilft seit heute Früh ein Dekontaminationsszug des Bundeshheeres aus. Die ABC-Experten sollen die Fahrzeuge, in denen die verendeten Tiere abtransportiert werden, desinfizieren, um eine weitere Ausbreitung der Tierseusche hintanzuhalten.
Infos der AGES zur VogelgrippeFachinformationen zur Vogelgrippe (H5N1)
Infoseite des Sozialministeriums zur Vogelgrippe
Gebiete mit stark erhöhtem Vogelgrippe-Risiko
Hier gilt die Stallpflicht für das Hausgeflügel ab 50 Stück Hausgeflügel (Hühner, Puten, Gänse, Enten):
- Burgenland: Güssing, Jennersdorf, Mattersburg, Oberpullendorf, Oberwart
- Niederösterreich: Waidhofen/Ybbs (Stadt), Amstetten, Melk, Scheibbs
- Oberösterreich: Braunau/Inn, Grieskirchen, Linz-Land, Perg, Ried im Innkreis, Schärding, Wels-Land
- Salzburg: Salzburg Stadt sowie folgende Gemeinden in Salzburg Umgebung: Anif, Anthering, Bergheim, Berndorf bei Salzburg, Bürmoos, Dorfbeuern, Elixhausen, Elsbethen, Fuschl am See, Göming, Henndorf am Wallersee, Hof bei Salzburg, Köstendorf, Lamprechtshausen, Mattsee, Neumarkt am Wallersee, Nußdorf am Haunsberg, Oberndorf bei Salzburg, Obertrum am See, Sankt Georgen bei Salzburg, Sankt Gilgen, Schleedorf, Seeham, Straßwalchen, Strobl, Thalgau, Wals-Siezenheim, Seekirchen am Wallersee
- Steiermark: Deutschlandsberg, Leibnitz, Hartberg-Fürstenfeld, Südoststeiermark
- Kärnten: Klagenfurt-Land, Völkermarkt, Wolfsberg
Kommentare