AgrarpolitikHerkunftskennzeichnung: Erster Verordnungsentwurf liegt vor

Herkunftskennzeichnung: Erster Verordnungsentwurf liegt vor

Herkunftskennzeichnung
Verpflichtende Herkunftskennzeichnung: Bald soll auf den ersten Blick erkennbar sein, woher die Primärzutat von Milch- oder Fleischprodukten stammt.
Quelle: Shutterstock

Weil es für Konsumenten derzeit nicht möglich ist, die Herkunft der Hauptzutat in verarbeiteten Lebensmitteln sowie in Gemeinschaftsküchen klar zu erkennen, haben sich die Regierungspartner bekanntermaßen auf die Einführung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für die Primärzutaten Fleisch, Milch und Eier geeinigt. Nun liegt auf Grundlage eines kürzlich in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens ein erster Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums vor. Wie sich aber herausstellte, enthält der Entwurf nur eine Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung für die Produkte Rindfleisch und Eier. Vor diesem Hintergrund fordert das Landwirtschaftsministerium “eine möglichst vollständige Umsetzung des Regierungsprogramms” im Sinne der Transparenz für den Konsumenten.

Rechtsgutachten: Umsetzung möglich

Dass eine Umsetzung rechtskonform zu verwirklichen ist, gehe aus dem Gutachten von Europarechtsexperten Walter Oberwexer hervor, heißt es weiter aus dem Ministerium. Dieses untermauere nämlich, dass eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung sowohl bei verarbeiteten Produkten als auch in der Gemeinschaftsverpflegung realisierbar ist. Ebenso spreche laut Gutachten nichts dagegen, Rindfleisch und Rindfleischerzeugnisse sowie Eiprodukte und Obst und Gemüse mit einem Herkunftssignet zu kennzeichnen. Hintergrund ist, dass diese Lebensmittel nicht der EU-Lebensmittelinformationsverordnung unterfallen.

Was etwa die Produktgruppen Milch, Schweinefleisch oder Geflügelfleisch betrifft, sei der Rechtsrahmen jedoch eng. Über eine Notifizierung bei der EU-Kommission könne man aber auch in diesen Segmenten eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung via Qualitätskriterien erreichen.

Bauernvertreter nicht zufrieden

Enttäuschung über den ersten Verordnungsentwurf herrscht in der Bauernvertretung. Bauernbundpräsident Strasser hält den Entwurf wohl für einen ersten Schritt, fordert Bundesminister Anschober jedoch auf, im Sinne der Bauern und des Regierungsprogrammes noch einmal “nachzuschärfen”. Auch er verweist darauf, dass die rechtliche Umsetzung einer umfassenden verpflichtenden Herkunftskennzeichnung möglich sei.

Der Tiroler Landwirt und Nationalratsabgeordnete Hechenberger sieht in dem Entwurf indes “eine halbherzige Verordnung, die niemandem wirklich weiterhilft”. Er verlangt daher eine konsequente Umsetzung aller im Regierungsprogramm verankerten Punkte, damit Endkunden heimische Produkte “auf den ersten Blick erkennen können.”

Clemens Stammler, Chef der Grünen Bauern, bezeichnet den Verordnungsentwurf als einen “Schritt, bei dem wir davon ausgehen, dass er auch von der EU-Kommission ratifiziert wird.” Dennoch seien zu kennzeichnende Produktgruppen und betroffene Bereiche im nächsten Schritt auszuweiten. Stammler verweist zudem darauf, dass die Herkunftskennzeichnung von industriell hergestellten Produkten im Rahmen der “Farm-to-Fork-Strategie” zu verwirklichen sei. Ein Alleingang Österreichs nämlich “würde durch wettbewerbsrechtliche Bestimmungen von Seiten der EU vereitelt” werden.

 

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