LANDWIRT: Was verbirgt sich hinter dieser neuen Verwaltungsvorschrift, die im Juni vom Bundesrat verabschiedet wurde?
Dr. Georgine Holzmüller: Sie ist in erster Linie an die Behörden gerichtet. Es geht, grob gesagt, um die Einhaltung von Hygienevorschriften bezogen auf Lebensmittel tierischen Ursprungs. Schlachtvieh muss beispielsweise sauber in die Schlachthöfe kommen. Der Schlachthofbetreiber ist ja nach dem EU-Lebensmittelrecht als Lebensmittelunternehmer verantwortlich dafür, dass nur saubere Tiere für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden. Mit der neuen Verwaltungsvorschrift sind wir Veterinäre verpflichtet, das zu prüfen. Wenn wir stark verschmutztes Schlachtvieh im Schlachthof finden, müssen wir den Schlachthofbetreiber an seine Aufgaben verweisen.
Kommentare