Die dauernde Anbindehaltung von Rindern, auch in Kombination mit Weidegang Auslauf oder anderen Bewegungsmöglichkeiten an weniger als 90 Tagen jährlich, ist in Neubauten seit 2005 gesetzlich verboten. Nur in früher errichteten Stallungen ist sie noch bis 2030 erlaubt. Die Ausnahme setzt voraus, dass wegen der örtlichen oder geografischen Gegebenheiten ein Umbau in einen Laufstall oder der Weidegang nicht möglich ist. Geschätzt wird, dass aktuell noch 10-15% der insgesamt rund 8.500 Betriebe diese Ausnahme in Anspruch nehmen.
AMA verschärft Mastbedingungen
Die AMA-Marketing setzt nun einen weiteren Schritt in Richtung Verbesserungen der Tierhaltung und verbietet die dauernde Anbindehaltung nun auch im Mastrinderbereich. Daher ist bei Rindern im AMA-Gütesiegel-Programm ab 1. Jänner 2024 eine Anbindehaltung in Kombination mit Weidegang, Auslauf oder sonstiger Bewegungsmöglichkeit an weniger als 90 Tagen pro Jahr nicht mehr zulässig. Vorschläge für die entsprechende Richtlinienänderung wurden in den vergangenen Monaten erarbeitet. Der Beschluss fiel am 18. Oktober einstimmig im zuständigen Fachgremium der AMA. Konkrete Informationen für die Betriebe sind in Vorbereitung und werden in den nächsten Wochen erfolgen.
„Die konstante Weiterentwicklung des AMA-Gütesiegels ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir freuen uns daher umso mehr, dass wir unserer Rolle als Taktgeberin in der Verbesserung von Tierhaltungsstandards gerecht werden konnten und diesen wichtigen Schritt gemeinsam mit der Branche bereits bis 2024 umsetzen werden,“ erklärt Michael Blass, Geschäftsführer der AMA-Marketing.
Quelle: AMA
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