KommentarBeim Kauf haben Landwirte nichts zu verschenken

Beim Kauf haben Landwirte nichts zu verschenken

Ein Landwirt handelt bei seinen beruflichen Käufen immer als Unternehmer. „Doch wie läuft so ein Rechtsgeschäft überhaupt ab und auf was muss ich dabei achten“, fragt Landwirt Hans Unsicher? Tatsächlich gibt es für Käufe so einige Rechtsvorgaben:

  • Bei einem Kauf tauschen ein Verkäufer und ein Käufer eine Sache um einen bestimmten Geldbetrag (Austausch Ware gegen Geld). Es handelt sich sohin um ein zweiseitiges verbindliches Rechtsgeschäft.
  • Durch die übereinstimmende Willenserklärung zwischen den beiden Vertragsparteien kommt ein Kaufvertrag zustande. Dies bereits dann, wenn Einigung über die Ware und den Preis erzielt wurde.
  • Der Kaufpreis darf nicht gesetzeswidrig sein. Er kann auch von einer anderen Person bzw. amtlich (Preisregelungsvorschriften) festgelegt werden.
  • Der Käufer erwirbt das Eigentum am Kaufobjekt erst bei Übergabe. Bis dahin hat der Verkäufer die Ware sorgfältig zu verwahren und dem Käufer zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Übergabeort auszufolgen.
  • Der Käufer hat im Gegenzug den vereinbarten Preis bar zu bezahlen. Abweichende Vereinbarungen können und werden in der Praxis oft getroffen. Etwa, dass bei Kaufabschluss bereits eine Anzahlung zu leisten ist.

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Das hält der Beitrag sonst noch für Sie bereit:

  • Kauf auf Probe
  • Zahlungsarten
  • Umtausch und Rückgabe von Weihnachtsgeschenken

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