DirektvermarktungÖffnungszeiten: Jungbauern fordern Anpassung

Öffnungszeiten: Jungbauern fordern Anpassung

Simon Schwarz und Bernd Brodtrager setzen sich für ein geändertes Öffnungszeitengesetz ein.
Quelle: Steirische Jungbauern

Am Beginn der Corona-Pandemie ergriffen viele Bäuerinnen und Bauern die Chance, ihre Produkte wieder direkt an die Konsumenten zu verkaufen. „Viele landwirtschaftliche Familienbetriebe haben sich damit ein zweites Standbein geschaffen. Und es ist die beste Möglichkeit, den so wichtigen, direkten Kontakt zwischen Produzenten und Konsumenten wiederherzustellen und zu pflegen“, meint Bernd Brodtrager, Obmann der Steirischen Jungbauern. Er ist selbst Direktvermarkter und Zulieferer bäuerlicher Selbstbedienungsläden. „Die bäuerlichen Hofläden stellen mittlerweile in vielen abgelegenen Gebieten die Grundversorgung mit Lebensmittel der Bevölkerung mit frischen, regionalen Lebensmitteln für den täglichen Gebrauch sicher.“

Gleiche Vorschriften wie der Handel oder Rechtsunsicherheit

Nun stellen sich viele Direktvermarkter jedoch die Frage des Aufhörens. Der Hintergrund: Anonyme Anzeigen bei den Bezirkshauptmannschaften im Osten der Steiermark, die zu einer Welle an Kontrollen der Hofläden führte. „Wesentlicher Kritikpunkt der Behörde ist die Einhaltung des Öffnungszeitengesetzes aus 2003. Viele Bäuerinnen und Bauern in der Region führen ihren Hofladen als Gewerbe, da diese Rechtsform mehr Sicherheit für die Familie bedeutet, zugleich aber gleichen Öffnungszeiten wie große Supermärkte eingehalten werden müssen. Eine Ausnahme für kleine Selbstbedienungs-Hofläden gibt es rechtlich nicht“, erklärt Simon Schwarz, Vorstandsmitglied der Steirischen Jungbauern. „Wenn aufgrund des Öffnungszeitengesetzes die Möglichkeit ausscheidet, einen Gewerbeschein zu lösen, müssen alternative Varianten mit weniger Rechtssicherheit gewählt werden.“, führt Schwarz aus und ergänzt: „Diese kleinen Selbstbedienungsläden den allgemeinen Öffnungszeitenregelungen zu unterwerfen, ist erstens nicht notwendig und zweitens auch geschäftsschädigend. Die Bevölkerung schätzt es, Samstagabend oder Sonntagfrüh frisches Obst oder Gemüse ums Eck holen zu können und der direkte, umweltschonende Kontakt vom Produzenten zum Konsumenten wird dabei gefördert. Eine Ausnahmeregelung der Öffnungszeiten für Selbstbedienungsläden bringt also eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.“ Die Steirischen Jungbauern unterstützen daher die Forderung von Rewe-Geschäftsführer Marcel Haraszti, der eine Liberalisierung des Öffnungszeitengesetzes vor allem für Selbstbedienungsboxen fordert.

Jungbauern präsentieren Lösungsvorschlag

Um das wichtige Standbein der Hofläden für kleinstrukturierte, landwirtschaftliche Familienbetriebe aufrechtzuerhalten und die Versorgung mit hochqualitativen Lebensmitteln gewährleisten zu können, kommen die Jungbauern-Vertreter auch mit einem konkreten Vorschlag zur Änderung des Öffnungszeitengesetzes. Simon Schwarz dazu: „Wir fordern eine Anpassung des § 2 des Öffnungszeitengesetzes, damit es eine Ausnahme der Öffnungszeiten für Selbstbedienungsläden geben kann.“ Von dieser Änderung würden zudem auch die Selbstbedienungsboxen des Lebensmitteleinzelhandels profitieren: „Gesetzesanpassungen sollen für alle die gleichen Vorteile bringen, wir fordern aber auch Fairness und Gleichberechtigung in der Vermarktung ein, so Schwarz.
Die Steirischen Jungbauern erhoffen sich dadurch mehr Planungssicherheit für bäuerliche Selbstbedienungsläden und den Erhalt einer flächendeckenden Versorgung mit Lebensmitteln aus der Region. „Die Vermarktung über Selbstbedienungsläden haben in den letzten Jahren viele Jungbäuerinnen und Jungbauern motiviert, den Betrieb weiterzumachen und auszubauen. Diese Perspektiven wollen wir beibehalten.“, so Jungbauern-Obmann Brodtrager abschließend.

Quelle: Steirische Jungbauern

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