Für Betriebe, die an der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ teilnehmen, besteht noch bis spätestens am 30. September 2024 die Möglichkeit, die Begrünungsvarianten 4 bis 7 im Mehrfachantrag 2024 zu beantragen oder zu ändern. Es gibt keine Nachfrist. Für die Beantragung der Begrünungsvarianten 1 bis 3 endete die Frist bereits am 31. August 2024.
Wurden Begrünungsvarianten bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Mehrfachantrag 2024 beantragt und ergeben sich notwendige Anpassungen, sind diese mittels Korrektur zum Mehrfachantrag durchzuführen.
Nach der Beantragungsfrist sind nur mehr Abmeldungen oder Verringerungen von Begrünungsvarianten möglich. Streichungen oder Reduzierungen von Begrünungsvarianten sind umgehend vom betroffenen Betrieb selbsttätig oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer vorzunehmen, sobald sich herausstellt, dass auf einem beantragten Begrünungsschlag die Bedingungen nicht erfüllt werden können. Allerdings wurden auf Grund der enormen Niederschläge Mitte September Ausnahmebestimmungen erlassen, die unter www.ama.at/allgemein/presse/presse-2024/erleichterungen-nach-enormen-niederschlaegen-beschlossen nachgelesen werden können.
Weitere detaillierte Informationen zur Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ finden Sie in unserer Internetmeldung vom 22. Juli 2024 unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aktuelle-informationen/2024/informationen-zu-den-massnahmen-begruenung-von-ackerflaechen-zwischenfruchtanbau-und-system-immerg und im entsprechenden Informationsblatt unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter
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