LandlebenOsterfeuer 2021: Was in der Steiermark erlaubt ist

Osterfeuer 2021: Was in der Steiermark erlaubt ist

Osterfeuer 2021
Osterfeuer sind heuer – wenn auch mit Einschränkungen – erlaubt.
Quelle: Landpixel

Das Land Steiermark informiert darüber, dass Osterfeuer auch 2021 grundsätzlich nicht verboten sind. Die Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung seien bei der Abhaltung von Osterfeuern jedoch einzuhalten.

Nach der gültigen Verordnung ist das Entfachen von Brauchtumsfeuern von Karsamstag 15:00 Uhr bis 03:00 Uhr am Ostersonntag erlaubt. Eine Ausnahme dieser Regel gibt es in Graz, wo ein generelles Verbot besteht. Einschränkungen gibt es in einigen, hinsichtlich der Luftreinhaltung besonders belasteten Gemeinden, in denen nur jeweils ein Feuer durch die Gemeinde oder einen von der Gemeinde beauftragten Veranstalter genehmigt ist.

Osterfeuer 2021: Covid-Maßnahmenverordnung einhalten

Trotz der Möglichkeit, ein Osterfeuer abhalten zu können, muss die derzeit gültige Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung eingehalten werden. Es gibt derzeit zwei Möglichkeiten für die Abhaltung eines Osterfeuers:

  • Abhaltung mit maximal vier Personen aus maximal zwei Haushalten bis 20:00 Uhr.
  • Abhaltung mit ausschließlich im Haushalt lebenden Personen.

Das Land Steiermark appelliert aufgrund der steigenden Zahlen an alle Steirer, sich auch an den Osterfeiertagen an die Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung zu halten und Brauchtumsfeuer nur im gesetzlich erlaubten Rahmen abzuhalten.

Was Brauchtumsfeuer sind

Brauchtumsfeuer wie beispielsweise das Osterfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen. Dazu zählen:

  • Osterfeuer am Karsamstag (3. April 2021): Ein Ausweichen auf den sogenannten “Kleinen Ostersonntag”, das ist der Sonntag nach dem Ostersonntag, ist nicht zulässig.
  • Sonnwendfeuer (21. Juni 2021): Weil die Sonnenwende heuer auf einen Montag fällt, ist das Entzünden eines Sonnenwendfeuers 2021 auch am nachfolgenden Samstag, den 26. Juni 2021, zulässig.
  • Feuer im Rahmen regionaler Bräuche: Diese müssen auf eine langjährige, gelebte Tradition mit eindeutigem Brauchtumshintergrund verweisen können. Solche Brauchtumsfeuer sind aber bei der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzumelden.

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