Die deutsche Bundesregierung will sich auf keine Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration festlegen. Mit der Jungebermast, der Immunokastration und der Kastration unter Betäubung stünden drei praxistaugliche Alternativen zur Verfügung. Die Abgeordnete Kirsten Tackmann kritisiert diese unklare Aussage: „Höhere Tierschutzstandards in Deutschland setzen voraus, dass die Betriebe Planungssicherheit haben und für mehr Tierwohl auch anständig entlohnt werden.“ Die Linksfraktion hält die Ebermast am ehesten für zukunftsfähig. Der Schwerpunkt der Forschung müsse auf der Identifizierung von Ebergeruch und neuen züchterischen Wegen liegen. Hierfür seien mehr öffentliche Forschungsmittel vonnöten. Für die deutsche Bundesregierung steht das Umstellungsdatum 2019 nicht in Frage. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, müsse aber parallel auf EU-Ebene der Prozess des Ausstiegs aus der betäubungslosen Ferkelkastration vorangetrieben werden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Außerdem wäre „von einigen Vertretern der Wirtschaft der Wunsch geäußert worden, eine Folgenabschätzung über die Auswirkungen des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration ab dem 1. Januar 2019 mit Blick auf Warenströme, Strukturveränderungen, Wettbewerbsnachteile und Sektorveränderungen vornehmen zu lassen“, heißt es.
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