LANDWIRT: Scheune ausräumen, kehren, fertig zum Vermieten! Ist das so einfach, wie es sich anhört?
Stefan Huber: Nicht ganz. Der Teufel steckt im Detail. Besonders dann, wenn Interessenten Autos, Motorräder, Camper oder Wohnwagen unterstellen wollen. Hier muss man die Garagenverordnung berücksichtigen. Jedes Bundesland hat eine eigene Verordnung. In der ist genau definiert, welche Anforderungen in Bezug auf Wände, Böden, Einstellplätze, Bauteile erfüllt sein müssen. Mit abgestellten Autos ist es immer so eine Sache, Stichwort Kabelbrand. Auch Wohnwagen oder Wohnmobile mit Gaskochern bergen Risiken.
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