KommentarRechtlicher Umgang mit Umweltdelikten

Rechtlicher Umgang mit Umweltdelikten

Ein LANDWIRT Leser machte kürzlich seinem Ärger Luft: In der regionalen Tageszeitung habe er gelesen, dass ein Landwirt verurteilt worden sei, weil er auf seinem Hof jahrelang alles Mögliche gehortet und gelagert hatte: Sperrmüll, Glasflaschen, Kisten, Bauschutt, Altautos, Batterien, Altöl und vieles mehr. Zwar hätte der Mann immer wieder einiges verkauft oder entsorgt, durch seine Sammelleidenschaft wuchs der Berg an Gerümpel aber wieder an. Letztlich landete der Landwirt wegen vorsätzlicher Gefährdung der Umwelt vor dem Strafrichter und fasste drei Monate bedingte Haft (noch nicht rechtskräftig) aus. Der Verurteilte sieht sich unschuldig und will berufen.

Das mag ein krasser Fall von Uneinsichtigkeit sein, brachte den Leser aber zum Grübeln. Er fragte nach, welche Umweltdelikte es überhaupt gibt.

 

Das hält der Beitrag noch für Sie bereit:

  • Breites Spektrum an Verwaltungsgesetzen
  • Wie Umweltdelikte bestraft werden
  • Gegen Verwaltungsstraße (in DE Bußgeld) vorgehen oder diese akzeptieren?

 

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