Von Ulrike BAUER, Daniel MEHNE, Jan HARMS, Andreas RANDT und Thomas ECKL
In Deutschland ist das Veröden der Hornanlage laut Tierschutzgesetz bei Kälbern bis zu einem Alter von unter sechs Wochen ohne Betäubung erlaubt. Seit 2015 müssen in Bayern die Tiere aber ein Schmerzmittel erhalten und sediert werden. Das Veröden soll damit möglichst schonend durchgeführt werden.
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