ManagementSo werden Tierzuschläge berechnet

So werden Tierzuschläge berechnet

Von Christian URBAN

Grundsätzlich wird bei der Einheitsbewertung davon ausgegangen, dass jeder landwirtschaftliche Betrieb einen normalen Tierbestand (Normalbestand) aufweist. Sofern dieser Normalbestand nicht überschritten wird, kann davon ausgegangen werden, dass der Reinertrag des Betriebes durch die wenigen Tiere nicht erhöht wird. Deshalb wird in diesen Fällen auch kein Zuschlag zum Einheitswert berechnet. Falls der Normalbestand an Tieren überschritten wird, kommt es bis zum Erreichen des Maximalbestandes zu einem Tierzuschlag. Bei Tieren des Umlaufvermögens (Masttiere) ist die Tierproduktion für die Berechnung des Tierzuschlages maßgeblich. Bei Tieren des Anlagevermögens (z.B. Milchkühe, Zuchtsauen) ist hingegen der Tierbestand für die Berechnung des Tierzuschlages ausschlaggebend.

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