ManagementSorgen Sie vor!

Sorgen Sie vor!

Von Lena ADLHOCH, LANDWIRT Redakteurin

1. Warum brauche ich eine Vorsorgevollmacht?

Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie jemanden, der im Ernstfall in Ihrem Namen handeln und entscheiden kann. Die Vorsorgevollmacht muss schriftlich erteilt werden, ist aber jederzeit widerrufbar. Wenn Sie die Vollmacht nicht eigenhändig schreiben, müssen Sie in Gegenwart dreier unbefangener, eigenberechtigter und sprachkundiger Zeugen bekräftigen, dass der Inhalt der Vollmacht Ihrem Willen entspricht. Die Zeugen müssen dies auf der Urkunde mit ihrer Unterschrift und einem Hinweis auf ihre Zeugeneigenschaft bestätigen.

2. Welche Verfügungen und Vollmachten brauche ich?

In der Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht wird festgelegt, wer Entscheidungen treffen soll, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Sie bestimmen auch, ab wann der Betreuer oder Bevollmächtigte Entscheidungen treffen soll. Den medizinischen Bereich regelt die Patientenverfügung.

3. Brauche ich eine Betreuungsverfügung UND eine Vorsorgevollmacht?

In der Regel nicht, denn die beiden schließen sich gegenseitig aus. Eine von beiden sollte man aber haben.

In beiden Varianten bestimmt man eine Vertrauensperson, die Entscheidungen für einen trifft, wenn man selbst handlungsunfähig ist. Andernfalls bestimmt das Gericht einen gesetzlichen Vertreter.

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