AgrarpolitikStoffstrombilanz: Wer sie für 2023 machen muss

Stoffstrombilanz: Wer sie für 2023 machen muss

Stoffstrombilanz
Mehr Betriebe als bislang müssen für 2023 eine Stoffstrombilanz achen.
Quelle: Atelier211/shutterstock.com

1) Was ist die Stoffstrombilanz?

In der Stoffstrombilanz – oder Hof-Tor-Bilanz – muss ein Landwirt alle Nährstoffmengen, die in seinen Betrieb eingehen oder von dort abfließen, gegenüberstellen. Wichtig dabei: Verluste in Form von Ausgasungen in die Luft oder Auswaschungen in Böden werden bei dieser Methode nicht einberechnet.

2) Wer muss überhaupt eine Stoffstrombilanz machen?

Die Stoffstrombilanzverordnung gibt es bereits seit 2018. Seit dem 1. Januar 2023 gilt sie aber für wesentlich mehr Betriebe. Demnach müssen alle Landwirte für 2023 eine Bilanz abliefern, die
mehr als 20 ha landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaften, mehr als 50 Großvieheinheiten halten, oder mehr als 750 kg Gesamtstickstoff als Wirtschaftsdünger aufnehmen (entspricht ca. 187 m³ Milchviehgülle).

Die Pflicht gilt ebenso für Betreiber von Biogasanlagen, wenn sie Wirtschaftsdünger von einem anderen Betrieb aufnehmen oder Gärrückstände an diesen abgeben. Das gilt nur, wenn dieser auch eine Stoffstrombilanz abgeben muss.

Müssen auch Sie die Nährstoffflüsse auf Ihrem Betrieb künftig bilanzieren? Machen Sie den Test.
Quelle: Quelle: LTZ Augustenberg

3) Von wann bis wann muss ich die Nährstoffmengen dokumentieren?

Bevor ein Landwirt seine erste Stoffstrombilanz macht, kann er sich den Bezugszeitraum aussuchen: entweder das Wirtschafts- oder das Kalenderjahr. Die Stoffstrombilanz muss er dann innerhalb von sechs Monaten nach diesem Zeitraum abgeben. Vorsicht: Möchte er den Bezugszeitraum später tauschen, muss er die beiden vorherigen Jahre auch ändern.

4) Welche Daten brauche ich für die Stoffstrombilanz?

In der Bilanz sind alle Stickstoff- und Phosphor- bzw. Phosphatmengen aufzuführen, die auf den Hof kommen oder ihn verlassen. Die einzelnen Positionen müssen Landwirte spätestestens drei Monate nach Abgabe oder Zufuhrdatum dokumentieren. Dazu gehört auch unbedingt der Hinweis, wie man die Mengen ermittelt hat: von der Produktkennzeichnung, von Analysenergebnissen oder von amtlichen Richtwerten? Als Belege dienen beispielsweise auch Lieferscheine, aus denen die Mengen an Stickstoff und Phosphat hervorgehen.

Diese Daten müssen Sie für die Stoffstrombilanz erfassen.
Quelle: Buffler

5) Wirkt sich das Ergebnis der Stoffstrombilanz auf meinen Betrieb aus?

Bis Ende 2022 durften bilanzierende Landwirte maximal einen Überschuss von 175 kg Stickstoff je Hektar im Schnitt von drei Jahren haben. Seit 2023 müssen Landwirte diesen Wert nicht mehr einhalten. Die Bundesregierung überarbeitet allerdings derzeit die Verordnung. Hier erwarten Experten ein neues Bewertungsverfahren.

6) Wie und wo kann ich meine Stoffstrombilanz erstellen?

Für die Stoffstrombilanz stellen die meisten Bundesländer online Programme zur Verfügung. Baden-Württemberg nutzt dazu das Portal duengung-bw.de, in Bayern steht hierfür das Düngeportal der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft zur Verfügung. Die Zugangsdaten entsprechen denen im Mehrfachantrag oder der HIT-Datenbank. Von dort importieren die Programme viele Daten auch automatisch. Wer die Stoffstrombilanz nicht selber machen will, kann einen Dienstleister beauftragen. Manchmal bieten auch Steuerberater diese Dienste an. Dabei muss man aber mit Kosten von 300 bis 400 Euro rechnen. Wichtig: Dienstleister brauchen eine Vollmacht, damit sie auf die Daten zugreifen dürfen.

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