Von Alexander KIMMERLE
Der eine braucht dringend Geld, der andere möchte gerne den Betrieb erhalten. Was mit dem Nachlass eines Verstorbenen geschehen soll, hat dieser im besten Fall vor seinem Tod geregelt. Sei es, dass er seinen landwirtschaftlichen Betrieb schon übergeben oder für den Lebensunterhalt seines Hofnachfolgers und die weichenden Erben gesorgt hat.
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