Das bäuerliche Anwesen liegt in einer Region, die als Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko ausgewiesen ist. Die zuständigen Behörden in der Steiermark haben daraufhin eine Schutzzone im Umkreis von 3 km und eine Überwachungszone im Umkreis von 10 km um den betroffenen Bestand festgelegt.
Die getroffenen Maßnahmen können in der Überwachungszone frühestens 30 Tage und in der Schutzzone frühestens 21 Tage nach der Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebs aufgehoben werden.
Regionale Überwachungsmaßnahmen
Laut dem Land Steiermark befinden sich in der Schutzzone insgesamt 94 Betriebe mit zirka 24.431 Stück Geflügel und in der Überwachungszone 581 Betriebe mit rund 60.018 Stück Geflügel. Sämtliche Betriebe der Schutzzone und 10 % der Betriebe in der Überwachungszone müssen in den nächsten Wochen amtstierärztlich kontrolliert werden, wird betont.
Zusätzlich müssen bis zur Aufhebung der Zonen alle dort befindlichen Geflügelhalter ihre Tiere im Stall halten und dürfen kein Geflügel von außerhalb der Zonen einstallen. Weiters sind strenge Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten, wie etwa Kleidungs- und Schuhwechsel vor dem Betreten des Stalls
In Oberösterreich war bereits letzte Woche in einem landwirtschaftlicher Betrieb mit Hühnerhaltung im Bezirk Wels-Land mit zwei Herden mit 350 und 200 Tieren aufgetreten..
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