Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Übergangsfrist von 17 Jahren für Vollspaltenbuchten in der Schweinehaltung als zu lang bewertet. Der VfGH gibt damit einem Antrag der Burgenländischen Landesregierung statt, wodurch die entsprechende Bestimmung im Tierschutzgesetz mit 1. Juni 2025 aufgehoben wird.
Hintergrund: Die burgenländische Landesregierung hatte bereits im Frühjahr 2022 einen Antrag eine Beschwerde beim VfGH eingereicht, um die Übergangsfrist zu kippen. Der Verfassungsgerichtshof hat den Antrag damals allerdings zurückgewiesen.
Tierschutzgesetz erst 2022 novelliert
2022 beschloss der Nationalrat in einer Änderung des Tierschutzgesetzes, dass ab 2040 unstrukturierte Vollspaltenbuchten in der Schweinehaltung verboten sind. Um den bestehenden Betrieben Planungssicherheit zu geben und getätigte Investitionen zu schützen, wurde eine Übergangsfrist bis 2040 festgelegt. Für Neu- und Umbauten gilt das Verbot schon seit 1. Jänner 2023.
Übergangsfrist „sachlich nicht gerechtfertigt“
Der VfGH begründet seine Entscheidung damit, dass es sachlich nicht gerechtfertigt wäre, bei der Abwägung zwischen Investitions- und Tierschutz mit einer Frist von 17 Jahren einseitig auf den Investitionsschutz abzustellen. Noch dazu gelte die Übergangsfrist pauschal für alle Betriebe, egal wann die Investitionen getätigt worden seien. Dazu komme, dass Betreiber neuer Anlagen in der Schweinehaltung seit Anfang 2023 wegen des für sie geltenden höheren Standards höhere Kosten hätten als bestehende Betriebe. Damit herrsche ein ungleicher Wettbewerb, der 17 Jahre lang dauern würde, so das Urteil des VfGH.
In einer Aussendung des Landesmedienservice Burgenland vom 8. Januar 2024 heißt es: „Das Burgenland mit Landeshauptmann Hans Peter Doskozil ist schon lange gegen die tierquälerische Praxis der Schweinehaltung in Ställen mit Vollspaltenböden aufgetreten und hat so beispielsweise festgelegt, dass keine neuen Ställe mit Vollspaltenböden bewilligt werden, für einen Eingriff in bestehende Ställe war aber eine Änderung des Bundesgesetzes notwendig.“
In dieselbe Kerbe schlägt Tierschutz Austria-Präsidentin Madeleine Petrovic. Ihrer Ansicht nach gäbe es „Alternativen“ zu Vollspalten: „Ob Weide oder Freilandhaltung, oder auch nur planbefestigte Liegeflächen mit tiefem (Stroh-)Einstreu – all diese Haltungsform würden eine Verbesserung der Lebensqualität der Schweine bringen.“
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