ForstVorrang für die Naturgrenze

Vorrang für die Naturgrenze

Quelle: Jäger

Ein ruhiger Besitzstand besteht immer dann, wenn die Nachbarn seit Jahren keinen Anlass zu einem Grenzstreit gehabt haben. Auch allenfalls früher bestandene Grenzdifferenzen werden dabei als rechtlich bindend ausgeglichen angesehen. Geht eine solche ruhige Grenze verloren (wenn etwa bei Besitzerwechsel alte Streitigkeiten wieder aufflammen), dann dient der letzte ruhige Besitzstand als Rechtsbasis für die Erneuerung oder Berichtigung des Grenzverlaufs.

Zur Qualität der Katastralmappe ist zu beachten, dass der ausschließliche Zweck des Grundsteuerkatasters die gerechte und gleichmäßige Aufteilung der Grundsteuer war. Wald war im 18. Jahrhundert nur gering besteuert, die Katastralmappe weist dort daher oft große Abweichungen vom wirklichen Grenzverlauf auf (bedingt durch Aufnahmeungenauigkeiten und auch nachträgliche Grenzänderungen in der Natur).

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