Von Lena ADLHOCH
LANDWIRT Info
Drei Kriterien zum Greening
- Bis zu einer Ackerfläche von 30 ha sollen mindestens zwei verschiedene Feldfrüchte angebaut werden. Bewirtschaftet ein Landwirt mehr Ackerland, sollen es drei Fruchtarten sein. Das soll Monokulturen verhindern.
- Grünland schützt vor Erosion und erhält die Artenvielfalt. Deshalb gilt es als ökologisch wertvoller als Ackerland. Bayernweit sollen deshalb in den nächsten sieben Jahren nicht mehr als 5 % des Grünlandes in Ackerland umgebrochen werden dürfen.
- 5 % seiner Fläche soll ein Landwirt in Ökologische Vorrangflächen umwandeln; beispielsweise in Form von Blühstreifen.
Jeder Landwirt muss ab dem kommenden Jahr 5 % seiner Ackerfläche in Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) umwandeln. Tut er das nicht, werden ihm die Ausgleichszahlungen aus Brüssel um 30 % gekürzt. Um ÖVF auszuweisen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Ein laufender Meter Hecke beispielsweise schlägt mit 2 m2 zu Buche. 50 m Hecke bedeuten also 100 m2 ÖVF. Neben He – cken können auch Blühstreifen oder Kurzumtriebsplantagen angesetzt werden. Jede Maßnahme wird entspre – chend ihrer ökologischen Leistung gewichtet.
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