ForstWas beim Pilzesammeln erlaubt ist

Was beim Pilzesammeln erlaubt ist

Von Reinhild JÄGER, LANDWIRT Redakteurin

Trotz der zum Teil trockenen Witterung ist die Pilzsaison heuer schon wieder angelaufen und die Sammler sind eifrig im Wald unterwegs. Aber nicht überall darf jeder seine Körbe und Sackerl unbeschränkt anfüllen, auch für die Pilzernte gibt es Vorschriften. Grundsätzlich stehen Pilze in Österreich im Eigentum des Waldeigentümers. Diese für den Eigenbedarf mitzunehmen ist jedoch gestattet, sofern es kein Verbot durch den Waldbesitzer gibt. Nach dem Forstgesetz ist dieser Eigenbedarf bei Pilzen mit zwei Kilo pro Tag erreicht. Das Sammeln einer größeren Menge stellt eine Verwaltungsübertretung dar und kann eine Geldstrafe nach sich ziehen. Genauso verboten ist es, Pilzsammelveranstaltungen durchzuführen oder daran teilzunehmen. Auf ein ausdrückliches Verbot macht der Waldbesitzer mit einer entsprechenden Hinweistafel aufmerksam. Er kann das Pilzesuchen im seinem Wald ganz verbieten oder aber auch nur beschränken. Laut Gesetzeslage wäre es dem Eigentümer sogar möglich, ein Entgelt für die gesammelten Pilze zu verlangen. Gibt es hingegen keine Hinweise auf ein Verbot, muss der Waldbesitzer das Suchen nicht ausdrücklich erlauben. Seine stillschweigende Duldung gilt bereits als Zustimmung.

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