Von Elfriede OFNER-SCHRÖCK, Walter BREININGER und Vitus LENZ
Laut österreichischer Tierhaltungsverordnung müssen Böden im Tierbereich so gestaltet sein, dass die Tiere keine Verletzungen oder Schmerzen erleiden. Generell muss der Stallboden flüssigkeitsdicht sein. Außerdem muss der Boden im Tierbereich rutschfest sein. Auch der Landwirt stellt Ansprüche an den Boden: tragfähig, dauerhaft, leicht zu reinigen. Laufstallböden sind entweder planbefestigt oder bestehen aus Spaltenelementen. Bei planbefestigten Böden können Sie zwischen Beton, Gussoder Walzasphalt wählen. Gummiauflagen sind auf beiden Bodenarten möglich.
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