Zusammengetragen von Lena ADLHOCH, LANDWIRT Redakteurin
1. Ich will einen Stall abreißen. Muss ich den Abriss anzeigen?
Will ein Landwirt ein Gebäude auf seiner Hofstelle abreißen, muss er vor dem Rückbau Kontakt mit der Aufsichtsbehörde aufnehmen. In diesem Fall ist die untere Bauaufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltungsbehörde zuständig, also in der Regel das Landratsamt. Diese prüft im Einzelfall, wie vorzugehen ist.
2. Darf ich mit Bauschutt einen Forstweg in meinem Wald befestigen?
Das ist im Einzelfall zu klären. Verwendet ein Landwirt aufbereiteten Bauschutt (inklusive alte Mauersteine und Ziegel), um Wege zu bauen oder instandzusetzen, kann das sogar eine Ordnungswidrigkeit nach Abfall-, Naturschutzoder Wasserrecht darstellen. Soll also ein Weg mit Bauschutt gebaut oder instandgesetzt werden, empfiehlt es sich, dies mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen. Die Behörde kann den Landwirt dann über etwaige Nachweisund Gestattungspflichten für das konkrete Vorhaben sowie über technische Anforderungen, die insbesondere zum Aufbau des Weges und zu qualitativen Eigenschaften des Baumaterials zu beachten sind, aufklären.
Bei Waldwegebaumaßnahmen ist es außerdem ratsam, die forstfachlichen Voraussetzungen mit dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abzustimmen.
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