
Humberto Delgado Rosa – Direktor für Biologische Vielfalt bei der Generaldirektion Umwelt (DG ENVI) der EU-Kommission – erklärte, die EU-Kommission wolle schnellstmöglich Änderungen in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) vorschlagen. Das ist rechtlich allerdings erst ab dem 7. März erlaubt.
Hintergrund
Ende 2024 haben die Vertragspartner der Berner Konvention mehrheitlich für die Absenkung der Schutzstatus des Wolfes gestimmt. Doch damit dürfen europäische Mitgliedstaaten ihn jetzt nicht einfach bejagen. Zuerst muss die EU den Schutzstatus des Wolfes in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ändern. Und auch die Mitgliedsstaaten müssen ihre nationalen Gesetze anpassen.
Der Wolf soll von Anhang 4 in Anhang 5 der FFH-Richtlinie verschoben werden. Damit würde sein Schutzstatus von „streng geschützt“ auf „geschützt“ sinken. Die EU-Kommission will jedoch prüfen, ob einzelne Mitgliedstaaten auf eigenen Wunsch den Schutzstatus „streng geschützt“ beibehalten können.
Bisherige Möglichkeiten kaum genutzt
Zuvor hatten eine Reihe von EU-Agrarpolitikern eine zeitnahe Vorlage der Änderungsvorschläge der FFH-Richtlinie zur Absenkung des Wolfschutzes gefordert. Delgado Rosa erklärte in diesem Zusammenhang: Es gäbe aktuell bereits Spielräume, wie etwa die Entnahme von Problemwölfen. Diese würden die Mitgliedstaaten in Summe aber nur selten nutzen. Auch entsprechende Beihilfen für Herdenschutz aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie dem LIFE-Programm würden nicht abgerufen, kritisiert der EU-Beamte.
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